Diskussion:Scherzerklärung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Rübenkopf in Abschnitt Bestellung von Getränken
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Bestellung von Getränken[Quelltext bearbeiten]

Die Bestellung von Getränken ist kein Kaufvertrag, sondern ein typengemischter Vertrag, der auch - aber nicht nur - Elemente eines Kaufs hat. Entscheidend ist ua auch die Bewirtungsdienstleistung, die eher werkvertraglichen Charakter hat. Daneben kann man auch Raumüberlassungselemente im Gastwirtvertrag sehen. Es gibt hierzu einen sehr aufschlussreichen Aufsatz von Ramrath in der AcP aus den 80er Jahren. (nicht signierter Beitrag von 131.188.3.21 (Diskussion) 13:54, 28. Okt. 2004 (UTC)). Überschrift hinzugefügt. —Rübenkopf 14:19, 28. Mai 2017 (CEST)Beantworten