Diskussion:Schloss Hausen (Oberaula)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Prometheus ea in Abschnitt Textpassage gelöscht, weil nicht mehr belegt
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Nicht löschen, sondern verbessern. Würde allerdings verschieben nach "Schloss Hausen (Oberaula)". Cosal 19:11, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Habe ich jetzt erledigt, was allerdings recht mühsam war mit all den Schloss Hausens, Burg Hausens und Burghausens. --Martin Zeise 22:46, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Adolf von Oberhessen ???[Quelltext bearbeiten]

Einen hessischen Landgrafen diesen Namens kann ich nicht finden. Cosal 20:20, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten

ich habs mal in "Landgraf von Hessen-Marburg" umgeschrieben. Was mir eben auch in den Sinn kommt, es könnte sich um dem Maizer Erzbischof Adolf II. von Nassau handeln, der die Mainzische hälfte des Amtes verpfändet. Meine Literatur die ich hier habe, behandelt diesem Vorgang leider nicht. Grüße --2micha 00:07, 30. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Erzbischof Adolf von Mainz muss es gewesen sein, denn nur er hätte die Mainzer Hälfte zu diesem Zeitpunkt verpfänden können. Er und das Erzstift waren auf Grund seiner hohen Ausgaben während der Mainzer Stiftsfehde hoch verschuldet und brauchten Geld. In dem Artikel über Hofgeismar heißt es: "Kriegsschulden aus der Stiftsfehde führten dazu, dass die Mainzer Besitzungen zwischen Diemel und Weser von Erzbischof Adolf II. an Landgraf Ludwig II. verpfändet werden mussten." Dies untermauert deine (und meine) Vermutung, dass Adolf II. von Mainz Schloss Hausen verpfändete. Cosal 01:10, 30. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Textpassage gelöscht, weil nicht mehr belegt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einmal folgenden Text entfernt: "Das Schloss enthält wertvolle Möbel, einen Rittersaal und eine wertvolle Bibliothek. Im Nordportal hängen auf beiden Seiten zahlreiche Wappen der Familie von Dörnberg und ihrer Verwandten. Unmittelbar vor dem Treppenaufgang steht ein eiserner Prachtofen mit Tonaufsatz, bezeichnet mit C.L. 1661."

Zum einen bin ich der Meinung, dass die Innenräume eines von Privatleuten bewohnten Gebäudes generell nicht detailliert beschrieben werden sollten. Neben dem moralischen Aspekt wird hier auch eindeutig in die Privatsphäre der dort lebenden Personen eingegriffen. Möglicherweise werden noch weitere Persönlichkeitsrechte verletzt.

Zum anderen ist der entfernte Text fast wortwörtlich aus der "Chronik Hausen" aus dem Jahre 1992, S. 64/65 übernommen worden. Die "Chronik Hausen" wiederum ist eigentlich nur eine Neuauflage der Dorfchronik des Herrn Heinrich Bischoff aus dem Jahre 1970 (wie im Vorwort der "Chronik Hausen" beschrieben). Zumindest was die beweglichen Güter wie Möbel und Bücher anbetrifft, muss die Beschreibung der Innenräume nach über 40 Jahren als nicht mehr belegt angesehen werden. --Prometheus ea 16:20, 15. Dez. 2011 (CET)Beantworten