Diskussion:Schubanhänger

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Absatz Ökologie streichen[Quelltext bearbeiten]

... weil zu unspezifischer Zusammenhang. Dann bitte auch diesen Diskussionsbeitag (weil erledigt) streichen. Meerwind7 20.12.2014 (14:33, 20. Dez. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ungeklärte Zulassungsbestimmungen[Quelltext bearbeiten]

Im Absatz "Markt" werden "ungeklärte Zulassungsbestimmungen" genannt und der legale Betrieb als "fraglich" bezeichnet. In Deutschland dürfte der einschlägige Paragraph dazu § 33 StVZO sein, der schlicht und einfach besagt: "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden." Für mich als Laie erklärt dieser Paragraph den Betrieb von Schubanhängern (über 6 km/h) generell für illegal und auch grundsätzlich nicht zulassungsfähig. Allenfalls wird der Betrieb, genauso wie fehlende, aber vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad, von der Polizei geduldet, da Radfahren und Elektroantrieb als politisch korrekte Fortbewegungsart gelten und der zu erwartende Aufwand eventueller Gerichtsprozesse in keinem Verhältnis zum Nutzen der Verkehrssicherheit steht. Meinungen von juristischen Fachleuten hierzu, damit der Artikel auf einen eindeutigeren Stand gebracht werden kann? --Nuhaa (Diskussion) 15:23, 14. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ich glaube kaum,dass man das so lesen kann, ein Hänger wird nicht abgeschleppt, sondern ist Teil des Zuges. Gesetze müssen auch nach ihrem Sinn gelesen werden. Zudem sind Gelenkbusse erlaubt, sind diese immer Atriebsfrei? Ich vermute nicht. Wenn es keine Belege dafür gibt, dass die Zulassungsbestimmungen ungeklärt sind und , dass der legale Betrieb fraglich ist, muss dieser Satz gelöscht werden. Immerhin werden diese Anhänger staatlich gefördert. --Zwölfvolt (Diskussion) 02:26, 26. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Sind Schubanhänger "Kraftfahrzeuge" im Sinne der StVZO[Quelltext bearbeiten]

1) Der § 33 StVZO meint doch, daß ein Kraftfahrzeug, also ein eigenständig fahrendes Fahrzeug, nicht als Anhänger betrieben werden darf. Wie kann ein Schubanhänger (also ein Fahrradanhänger mit E-Motor) denn eigenständig wie ein Kraftfahrzeug fahren ? Ohne Lenkung, mit zwei oder gar nur einem Rad auf einer Achse ? Ist ein Schubanhänger, wie es sie auch als Einrad gibt, mit Motor in der Nabe, automatisch schon ein Kraftfahrzeug ? Ich könnte mir allerhöchstens vorstellen, daß ein antriebsloses Fahrrad in Kombi mit einem Schubanhänger zu einem Kraftfahrzeug aufsteigt; man müsste dann noch mal genauer betrachten, inwieweit die Verbindung (lösbar ohne Werkzeuge oder fest verschraubt) hier zu bewerten ist.

2) Und dann kommt eine noch spannendere Frage: Darf ein S-Pedelec (weil es ja bis 45km/h fahren kann) überhaupt einen Anhänger ziehen, der ja erst der Antrieb ist, damit man so schnell fahren kann ??? Also der (Schub-)Anhänger darf da gar nicht dran sein, aber ohne ihn ist es nur ein mit reiner Muskelkraft betriebenes Fahrrad, daß wiederum einen Anhänger ziehen darf, der aber den Antrieb zu 45 km/h erst möglich macht.

Zu 1, sehe ich genauso. Die Kombination gilt als Zug, welches wiederum als Fahrzeug(einheit) betrachtet wird, da ein Fahrrad mehrrädrig sein darf, gelten die Bestimmungen einfach auf den Zug. Also Zug = Fahrrad ungleich Kraftfahrzeug.
Zu 2, Ein Spedelec ist ein kraftfahrzeug welches wie Kleinkrafträder Anhänger ziehen dürfen, umgekehrt wirds in der Tat schwierig , da ein Kraftfahrzeug viel genauer geregelt ist.--Zwölfvolt (Diskussion) 03:16, 26. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

POV eines Non-E-Trailerherstellers entfernt[Quelltext bearbeiten]

Aus irgendenem Grund scheint es hier und hier E-Trailer-Gegner zu geben. „Nachtigall, ick hör' dir trapsen“. Insbesondere habe ich soeben entfernt (ping):

„Dem Einsatz von Schubanhängern stehen viele Personen und Firmen auch kritisch gegenüber. Hierbei sei beispielhaft auf die Stellungnahme der Firma Hinterher zu Elektroanhängern in ihrer FAQ verwiesen“

Erstens ist die Kritik der angegebenen Quelle extrem-POV eines Herstellers konventioneller Anhänger, zweitens gehört eine solche Bemerkung natürlich erklärt (dabei würden keine Argumente übrig bleiben). Da ich mangels Erklärung der „vielen Personen und Firmen“ einzig Hinterher analysieren kann, hier gerne meine Gegen-POV:

  • Klar ist so ein Hänger schwerer - er trägt ja genau das, was sonst am E-Bike ist (ein solches empfiehlt Hinterher stattdessen...)
  • ein E-Trailer sei wartungsintensiv...? Wieso sollte so ein Hänger wartungsintensiver als ein E-Bike oder ein E-Car sein? Die Systeme sind viel einfacher und die Elektronik per se ist das Zuverlässigste am ganzen System. Wie könnte man sonst ganze Autos (noch dazu bald selbstfahrende) bauen, die bei leerer Batterie oder Tank ebenso stehenbleiben, mehr als das zwanzigfache wiegen und gleichfalls nicht „eingeschickt“ werden können...
  • wer einen E-Trailer für 1500 EUR anbieten möchte, hat es sicher schwer (die Preisbildung ist ansonsten völlig wertfrei und ist Unternehmerpolitik). Es gibt kein Gesetz für diesen Preis. Ein Totschlagargument ist es aber auch nicht. Ein solcher Antrieb+Sensorik darf E-Bike minus Normalbike kosten, da kann das eventuell nicht so abwegig sein, einen Markt zu finden. Der Gestehungspreis beträgt <50% der künftigen (^^) Chinaimporte (meine Schätzung: 0,5 x 350 = 175 EUR). Schafft ein deutscher Hersteller nur, wenn er aus der Nische rauskommt ;-)

Die Argumentation der Hinterher-Leute ist allzu durchsichtig: sie haben es nicht hingekriegt und müssen daher ihre antriebslosen Hänger promoten. Sowas darf nicht in der WP als Maßstab bestehen bleiben, ich habe es daher ohne vorherige Diskussion entfernt. Danke für das Verständnis.--Ulf 21:09, 1. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Nutzer und Interessierte von/an e-Schubanhängern nehmen deutlich zu![Quelltext bearbeiten]

Die facebook-Gruppe "e-Schubanhänger für Bikes..." hat bereits, und dies erst wenige Monate nach Gründung, über 100 (internationale) Mitglieder. Zusätzlich wurde durch dessen Betreiber Andrikos Segkis aktuell ein gleichnamiges Internetforum eröffnet. Mehrere namhafte Hersteller von Fahrradanhängern mit e-Schub werden von ihren Nutzern in diesen Foren vorgestellt, gleiches gilt für Bausätze und Eigenkonstruktionen... ...eine große Sammlung von Pressemeldungen, youTube-Videos etc. sind bereits vorhanden und schaffen einen Überblick über den aktuellen Markt von e-Schubanhängern in Deutschland und darüber hinaus! (nicht signierter Beitrag von Ikosearch (Diskussion | Beiträge) 13:15, 27. Okt. 2019 (CET))Beantworten