Diskussion:Schwarzatal

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Silvicola in Abschnitt Schwarzatal ist eine Stadt bzw. Landgemeinde
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Schwarzatal ist eine Stadt bzw. Landgemeinde[Quelltext bearbeiten]

Der Satz ist kaum zu verstehen, denn man fragt sich sofort: Was denn nun von den zweien? Nach nur kurzem Blick in die ThürKO scheint es im Sinne dieses Gesetzes nur kreisfreie Städte, Landgemeinden und kreisangehörige Gemeinden zu geben.

bzw. zwischen zwei Elementen kann laut Duden bedeuten:

  1. oder; oder vielmehr, genauer gesagt
  2. und im anderen Fall

Was soll es hier sagen?

  • Ist Landgemeinde und Stadt dasselbe („oder“)?
  • Ist die zweite AUssage eine Berichtigung der ersten („oder vielmehr“)? Man sollte aber in einem Artikel nie etwas erst falsch sagen, um es danach zu korrigieren, sondern gleich richtig.
  • Ist Schwarzatal außer Landgemeinde auch noch (im engeren Sinne) Stadt („genauer gesagt“)? Dann offenbar im Sinne eines anderen Gesetzes, welches?
  • Ist Schwarzatal in einem Fall Landgemeinde, in einem anderen Stadt („und im anderen Fall“)? Aber die Fallunterscheidung, auf die man sich dabei bezieht, müsst dann auch im Kontext zu finden sein, was hier nicht so ist. Beispiel für diesen Gebrauch: „X hat erst Y, nach seiner Scheidung Z geheiratet. Er war darüber unglücklich bzw. glücklich.“

--Silvicola Disk 03:11, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Der dritte Fall (außer Landgemeinde auch noch Stadt) stimmt, wie im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018 auf Seite 802 zu lesen ist. Dort heißt es nach §23 Absatz 3: Aus den Gebieten der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinden nach Satz 1 wird eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO gebildet. Darauffolgend heißt es in Absatz 4: Die nach Absatz 3 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den Namen "Schwarzatal" und ist berechtigt, die Bezeichnung "Stadt" zu führen.
Schwarzatal ist somit eine Stadt und eine Landgemeinde zugleich. MfG, --Sommerhitze (Diskussion) 12:02, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Dann doch besser ausdrücklich und unmissverständlich:
  • Schwarzatal ist eine Landgemeinde, die zum 1. Januar 2019 gebildet wurde und die Bezeichnung "Stadt" führen darf. …
  • Schwarzatal ist eine Landgemeinde, die zum 1. Januar 2019 gebildet wurde und sich auch Stadt nennen darf. …
o.ä. --Silvicola Disk 20:22, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Das finde ich ein bisschen zu umständlich. Ich hoffe, so wie es jetzt ist, geht es auch. MfG, --Sommerhitze (Diskussion) 21:35, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Danke, hiermit aus meiner Sicht erledigtErledigt --Silvicola Disk 22:13, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten