Diskussion:Schwerbehinderter

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Grad der Behinderung[Quelltext bearbeiten]

Der Grad der Behinderung wird in Zehnergraden von 0 bis 100 angegeben nicht in Prozent!! mm (nicht signierter Beitrag von 93.210.153.98 (Diskussion) 20:36, 2. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Diese Angabe ist nun mal die Prozentzahl. Man könnte es auch in Kommazahlen angeben! 100 % entspricht 100/100 entspricht 1. :-) --Juliabackhausen 23:31, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Er hat recht[Quelltext bearbeiten]

Der GdB kann - ebenso wie der GdS - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

QUELLE: http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9216

Also bitte ändern! (nicht signierter Beitrag von 134.93.47.83 (Diskussion) 15:01, 4. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Der erste Einzelnachweis verweist nicht auf die Statistik zu schwerbehinderten Menschen, sondern führt zu einer Werbeseite für Treppenlifte! http://www.treppenlifte-informationen.com/statistik-schwerbehinderte-menschen.html Ungeeigneter Nachweis, bitte ändern! Mein Vorschlag ist die PDF "Statistik der schwerbehinderten Menschen" des statistischen Bundesamtes: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/BehinderteMenschen/SozialSchwerbehinderteKB5227101119004.pdf?__blob=publicationFile (nicht signierter Beitrag von Fanfanxx (Diskussion | Beiträge) 01:37, 10. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Dezember 2023 (18 Ca 3954/23)[Quelltext bearbeiten]

Kündigungsschutz schon in der Probezeit (Einzelfall) --88.153.240.29 08:30, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten