Diskussion:Senatsbehörde

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Festlegung des Begriffs SENATSBEHÖRDE nur auf Berlin fragwürdig[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Ansicht ist der direkte Verweis auf Berlin unzulässig. Die Behörden der Stadt Hamburg sind formal auch Senatsbehörden, vgl. Staatsministerien. Daher halte ich es für angebracht, diese Seite zur Bergriffsbestimmung umzuwidmen und auf Senat von Berlin#Senatsverwaltungen und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg#Senatsbehörden und Senatoren zu verweisen. Dass in vulgo die Hamburger Behörden i.d.R. Fachbehörden oder schlicht nur Behörde genannt werden, ist kein Kriterium für die Änderung von Mogelzahn aus 2010. Zu Bremen kann ich nichts sagen und die Seite ist recht dürftig. Eventuell könnte darüberhinaus ein kurzer Text zum Vergleich mit Ministerien der Flächenländer sinnvoll sein. (nicht signierter Beitrag von Circushead (Diskussion | Beiträge) 19:30, 14. Feb. 2017 (CET))Beantworten