Diskussion:Signoria

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 87.147.43.9 in Abschnitt Überarbeitung
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Hat die Herausbildung der städtischen verfassungen im mittelalterlichen Italien nicht auch etwas mit der Auseinadersetzung von (Stadt)-adel und Bürgern cittadini zu tun? --Decius 21:36, 7. Aug 2006 (CEST)

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel grundlegend überarbeitet und ausgebaut und dabei die angegebene Lit. benutzt (vor allem den LexMA Artikel sowie den 6. Bd. der NCMH und Larner). Manches wurde vorher etwas verkürzt dargestellt, vor allem fehlten Quellenbelege. Dieses Problem ist nun hoffentlich behoben. --Benowar 20:44, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Weiß jmd, wie die Signiora bzw, der "signiore" mit dem Podestà in Zusammenhang steht? Eine passende Verlinkung wäre dann ggf. sinnvoll. --PeeWee 22:51, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Antwort: Die Podestà waren anscheinend der Signorie untergeordnete Beamte mit Statthalterfunktion in den Provinzen der Herrschaft/Signorie. Dazu Volker Reinhardt, Die Renaissance in Italien, Geschichte und Kultur, C.H. Beck, München, 2002, Seite 49 und 50:

Wie stark war die Signorie als Staat? Aufschlüsse dazu bietet die Korrespondenz zwischen den Mailänder Herzögen und ihren Amtsträgern vor Ort, in den Unterstädten der Lombarbei. Hier fanden die Sforza als Erben der Visconti ab 1450 ein snsehnliches administratives Netz vor, standen doch im gesamten Staatsgebiet mehr als zweihundert `Funktionäre`in leitender Position zur Verfügung. Zwischen ihnen und der Zentrale entspinnt sich ein reger Nachrichtenaustausch. Anfragen erfolgen, Antworten ergehen. Frühmoderne Bürokratie, auf dem Weg zum Beamtenstaat? Die Realität ist vielschichtiger, von der Seite der Amtsträger aus betrachtet, eher deprimierend. Denn beim Versuch, dem Willen ihres Herren Geltung zu verschaffen, stoßen commissario, podestà und capitano di divieto, die drei wichtigsten herzoglichen Beamten in der Provinz und als solche auf dem Papier mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, nicht nur an Grenzen, sondern geradezu gegen Mauern; ....

Reinhardt bringt hier allerdings als Beispiel nicht die Florentiner Signorie sondern die herzogliche Herrschaft in Mailand. Es wäre noch denkbar, dass Podestà in den Signorien eine etwas andere Stellung und Funktion hatten. Gonfaloniere della Giustizia 09:25, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

"Die Kommunen im mittelalterlichen Ober- und Mittelitalien (außer im Kirchenstaat und auch nicht Venedig) unterstanden zunächst seit dem 10. Jahrhundert de iure dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches." Dieser Satz kann so nicht stimmen. Zwar übten die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches niemals eine wirklich unumschränkte Macht in Italien aus, aber der Begriff "de iure" impliziert, dass ihre Herrschaft nicht mehr als eine Titularherrschaft gewesen wäre. Dafür griffen die "heiligen römischen Kaiser" sogar bis zu Heinrich VII. jedoch zu deutlich in die italienischen Verhältnisse ein. Bis zum Ende der Staufer kann von einer, zwar nicht unumstrittenen, jedoch deutlich spürbaren Oberherrschaft der "heiligen römischen Kaiser" gesprochen werden, bei der diese lokale Machthaber ein- und absetzten und Gesetze erließen, die zumindest teilweise auch befolgt wurden.--87.147.43.9 01:34, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten