Diskussion:Smurfing

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Sunrise1873 in Abschnitt Belege
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Belege[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde denn der Baustein "Belege fehlen" eingefügt? Ich hätte mir doch gewünscht, dass konkret gesagt wird, was extra belegt werden soll. Es steht ja einiges in Gesetzen und Verordnungen dazu drin. -- Magnus Nufer

Belegt ist kein einzelner Satz. --Sir Mixpurry (Diskussion) 09:44, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
10.000 Euro Grenze gilt mW nur für Güterhändler. Bei erneuter Änderung bitte genaue Fundstelle aus dem GWG angeben. Este (Diskussion)

das ist richtig, die Grenze ist 15.000, nicht 10.000 EUR. Bitte nicht wieder verfälschen. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 3 Nr. 2 des Geldwäschegesetzes) bzw. bei Sorten 2.500 Euro (§ 25k Abs. 1 KWG) Ich habe den Artikel wieder korrigiert, da er am 27. Januar 2021 von Benutzer Indeedous fehlerhaft abgeändert wurde. Vorher war er richtig, siehe Versionsgeschichte. Zudem habe ich die Rechtsgrundlagen / Belege eingefügt. --Sunrise1873 (Diskussion) 04:58, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Doppeldeutig[Quelltext bearbeiten]

Bei Videospielen wird der Begriff benutzt wenn sich ein erfahrener Spieler einen neuen Account anlegt um so einen Vorteil zu Erlangen oder auch sperren zu umgehen. Könnte man noch einpflegen ist geläufig. (nicht signierter Beitrag von 79.235.90.144 (Diskussion) 12:20, 26. Aug. 2020 (CEST))Beantworten