Diskussion:Soll

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 95.90.237.147 in Abschnitt Begriffsbestimmung
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BKL gekürzt[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe die BKL stark gekürzt, da BKL lediglich dazu da sind, gewissermaßen als Weiche verschiedene Bedeutungen eines Begriffs auf andere Artikel umzuleiten. BKL-Seiten sind nicht zur Erklärung der unterschiedlichen Bedeutungen gedacht. Viele Grüße Kai Geisslr 19:09, 6. Feb 2006 (CET)

Soll-Haben einzelne Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es nicht gut, dass Soll und Haben als einzelne Artikel im Wikipedia stehen. Es ergibt keinen Sinn, zwei so eng zusammengehörende Artikel einzeln einzutragen, gerade bei fast deckungsgleichem Inhalt. 84.144.34.75 22:30, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

"soll" in einem Gesetz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Beschreibung für das Ermessen-Soll in Rechtsnormen von der Liste der Substantiv-Solls abgetrennt und die Erklärung präzisiert.

Toll!

Begriffsbestimmung[Quelltext bearbeiten]

Mich wundert es sehr, dass es zu diesem Thema keine nähere Bestimmung gibt, als deren derzeitige Anwendung. Ich halte nichts von der Bezeichnung, dass "Soll" immer auf der linken Seite eines Kontos stehen muss. Das dient vielleicht der Vereinheitlichung, hat aber im buchhalterischen Sinn keine Aussagekraft. Ob auf der linken oder rechten seite ist bei der doppelten Buchführung unwichtig, denn das Soll ist eine Bestimmung darüber, ob, je nach Kontoart, ein geldwerter Zugang oder Abgang zu zeichnen ist.

Darüber hinaus hat der Begriff "Soll" mehr noch etwas mit einer Anforderung an ein bestimmtes Konto zu tun. Das kann wörtlich verstanden werden, also: "Was laut Kaufmann(Eigentümer) in der Kasse(Konto) sein sollte." Wie beim "Computer" mag jeder seinen Liebling als Erfinder haben

(obwohl Computer, also Berechner oder Berechenbarmacher, weitaus älter ist, die Grundlagen dazu vielleicht viele tausende Jahre alt ist und die erste automatisierte Recheneinheit am Ende des 19. Jahrhunderts zu finden war, im übrigen ein Bastler für Kaufmannsbedarf aus den Vereinigten Staaten von Amerika)

und die Aufzeichnungen über Zu- oder Abgänge immer ein gewisses Kontrollmittel sind, so hat meines Erachtens die Buchführung wie wir sie von heute her kennen, nichts mit der Übersichtlichkeitsmachung einer Unternehmung zu tun oder als Hilfsmittel des Kaufmanns beim betätigen seiner Geschäfte. Denn Buchführung mit ihrem Soll und Haben fand erst ihre deutliche Verbreitung, als Kaufleute nicht mehr aus dem Adel kamen oder vom Herrschenden bestimmt wurden, sondern Bürger waren, die keine wirklich durchsetzungsfähigen Rechte zur körperlichen Bestrafung bei Fehlverhalten ihrer Angestellten innehatten, wie es der Adel und die Herrschenden stehts immer hatten. So musste sich der Kaufmann, der Bürger war, für seine Angestellten etwas überlegen, wie er sie, die ebenfalls Bürger waren und nicht nur einfach so einer Untat bezichtig werden konnten, ohne dafür entsprechende Buße durch ein Strafgeld zu erhalten, bei Diebstahl auf die Spuren kam. Erst, als bürgerliche Kaufleute reicher wurden, als sie selber es verwirklichen konnten, also Hilfe brauchten, gab es für diese Überwachung auch einen Grund. Und das kam erst in der sogenannten Neuzeit auf, dass Geldvermögende keine Rechte auf körperliche Gewalt gegen Andere hatten. Und das ist der wirkliche Grund, warum Soll und Haben sich in der Buchführung verwirklichten. Schon bei den als Sumerern bekannten Völker, die Stabschriften(oder Keilschriften) zur Verzeichnung ihrer Ab- und Zugänge nutzten, und die als Erfinder der in Text gefassten Ordnung oder Regeln(Codex Hamurabi), also Gesetze, gelten, haben zur Strafverfolgung damit angefangen, Soll und Haben zu führen. Was soll er bekommen und was hat er bereits erhalten.

Texte und Zahlen zur Überwachung von Beständen waren zu keiner Zeit notwendig. Das merkt man an den unterschiedlichsten Maßen. Ein Silo voller Getreide ist für einen Herrscher weitaus vorstellbarer als 100 Tonnen Getreide. Erst, nachdem Kulturen miteinander Tausch trieben und Geld langsam für den Handel an Bedeutung zunahm, war Buchführung, also das Verzeichnen von Werten, auch aus anderem Grund praktisch, als der Verfolgung von Korruption. In meiner Ausbildung wurde kein einziges Wort darüber verloren und auch in Wikipedia findet sich nichts dazu. Und auch in der breiten Öffentlichkeit, in Wirtschaftsforen und Lexika hab ich bisher nichts dazu gefunden. Das zeigt mir wohl, der Mensch täuscht sich und andere gerne über sein Verhalten hinweg. Naja, wenn sich Buchhalter lediglich als Fahnder von Dieben verstehen würden, dann würde ja zwangsläufig der Beschiss der Unternehmer auffallen. XD Denkt man es weiter, so macht mein belegloser Beitrag sogar durchgehend Sinn. Denn viele Staaten haben die Buchführung staatlich verpflichtend eingeführt, nach staatlichen Regeln. Doch darf nur der die Abschlüsse der Unternehmen(Bilanz), also die Rechnungslegung, vom Staat anerkennend vorlegen, der staatlich geprüft wurde und unter staatlicher Aufsicht steht. Das wären die Wirtschaftsprüfergesellschaften. Und wenn dort die Buchhalter sich als Diebesfahnder verstehen würden, dann würde der Staat nicht bescheißen können. Son bisschen Wahrheit ist wohl an jeder Verschwörungstheorie dran. :D (nicht signierter Beitrag von 95.90.237.147 (Diskussion) 03:04, 23. Sep. 2015 (CEST))Beantworten