Diskussion:Sondengänger

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von AxelHH
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Hier soll es doch um Sondengänger gehen - derzeit sehe ich einen Schwerpunkt auf der rechtlichen Lage in Deutschland, die zudem auch noch wertend als die "Richtige" vorgestellt wird. In vielen anderen Ländern ist das Begehen mit Sonden ein Grundrecht ebenso wie die Aneignung von herrenlosen Fundstücken. Beide Scihtweisen mögen ihre Berechtigung haben, eine lexikalische Darstellung sollte sich aber wertenden Darstellungen enthalten. (nicht signierter Beitrag von 80.132.141.85 (Diskussion) 15:04, 6. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Artikel noch viel zu kurz, deswegen Vorschläge und Satzbausteine erwünscht und nicht gleich löschen --Damageforce 10:29, 26. Jan 2006 (CET)

Es hat nichts mit einer Wünschelroute zu tun ! --Damageforce 10:47, 26. Jan 2006 (CET)

Ich danke dem Autor ![Quelltext bearbeiten]

Guten Tag, ich danke dem Autor für die ganze Arbeit, die er sich machte. Gerne helfen auch wir, allen am Hobby Interessierten weiter. So lassen sich viele Fehler im Vorfeld vermeiden, informiert man sich rechtzeitig.

Besten Gruß Stefan Glabisch (von DIGS)


Danke dem Autor, allerdings ein wenig einseitig und tendenziös.

Fundträchtige Orte und Fotos[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal den Teil über die "fundträchtigen Orte" herausgenommen, da er nur eine Liste von Orten ist, an denen gerne Sachen verloren werden. Diese Stelle sollte auf jeden Fall deutlich überarbeitet werden.
Weiterhin wirkt ein Artikel mit Foto gleich deutlich besser. Irgendjemand von euch wird doch sicherlich ein Foto von sich haben, auf dem er mit einem Detektor durchs Gelände geht, oder?

Fundträchtige Orte

  • Spielplätze
  • Wälder und Äcker
  • Wanderwege und Verbindungswege zwischen Ortschaften
  • Reitwege und Reitparkure
  • Öffentliche und Private Anlagen
  • Ufer und Gewässer
  • Badestrände
  • Alte Stellungen

--Michael Sch. 01:18, 31. Jan 2006 (CET)

Ich bin noch dabei Texte zu den fundträchtigen Orten zu schreiben. Foto kommt, ich kläre das Copy ! --Ingo 08:08, 31. Jan 2006 (CET)

Dadaaaa ! - Wir haben ein Bild ! --Ingo 12:06, 31. Jan 2006 (CET)

Danke :) --Michael Sch. 12:46, 31. Jan 2006 (CET)

Mehr Bilder braucht das Land.... und hier sind sie - Besten dank an den Eifelsucher ! --Ingo 21:47, 31. Jan 2006 (CET)

"Offizelle" Webseiten[Quelltext bearbeiten]

Was gibt es neben der Deutsche Interessengemeinschaft der Sondengänger noch für Anlaufstellen ? --Ingo 21:52, 31. Jan 2006 (CET)

http://www.vdsh-ev.de/ als eingetragener Verein.

Link funktioniert nicht[Quelltext bearbeiten]

http://alsh.de/alsh/themen/aktuell/geldstrafe.php LG "FAR"

Rechtliche Situation in CH und A?[Quelltext bearbeiten]

Interessant wären neben der gut geschilderten Rechtslage in den deutschen Bundesländern auch entsprechende Anmerkungen für die Schweiz und für Österreich. Gulliveig (Diskussion) 05:09, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Genehmigung[Quelltext bearbeiten]

Direkt in der Einleitung wird genannt "In den meisten Fällen ist eine Genehmigung notwendig". Das ist überhaupt nicht zutreffend. Faktisch ist rechtlich in den wenigsten Fällen eine Genehmigung notwendig, außer der des Grundeigentümers, aber darauf bezieht sich die Aussage nicht. Nur auf dem Gebiet eingetragener Bodendenkmäler benötigt man eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörden. Auf allen anderen Flächen sieht der Gesetzgeber keine Genehmigung vor und das dürften grob 99,9% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland sein. Sonst hätte man gleich pauschal sagen können, dass überall eine Genehmigung notwendig ist. Auch wenn die zuständigen Behörden gerne ihre Rechtsauffassung propagieren, dass man eigentlich immer eine Genehmigung benötigt, so ist das schlicht falsch und absolut nicht das was das der Gesetzgeber vorsieht und nur darauf kommt es an, wenn von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern gesprochen wird. Auch die Behörden haben sich glücklicherweise an die geltenden Gesetze zu halten. Eine Ordnungswidrigkeit liegt nur dann vor, wenn man ohne Genehmigung auf einer eingetragenen Fläche eines bekannten Bodendenkmals "unterwegs" ist. In anderen Fällen hat es noch nie einen wirksamen Bußgeldbescheid in Deutschland gegeben. Da können alle noch so oft wiederholen, dass man fast immer eine Genehmigung benötigt. Nur weil viele das Falsche behaupten wird es noch lange nicht richtig. --Schlumbini (Diskussion) 10:19, 17. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Der Traum eines jeden Sondengängers, nicht war? Aber in jeder Hinsicht unzutreffend. Von Bayern abgesehen haben alle Bundesländer ein Schatzregal, das die aktive Nachsuche regelmentiert. Ohne Genehmigung der Landesdenkmalböhrden ist das Sondeln flächendeckend in Deutschland nicht erlaubt. In Österreich und der Schweiz ist es ähnlich, Belgien ist noch nich so restriktiv, arbeit aber dran. Im Übrigen ist es verachtenswert, sich am Eigentum Aller zu bereichen, aber das ist meine persönliche Meinung. Jeder der einen Sondengänger auf einem Acker sieht, sollte diesen den Böhrteden melden. In Deutschland verfügen die Landeskriminalämter Berlin, Hamburg, Wiesbaden, Stuttgart und München über entsprechende Anlaufstellen. Die können dann festellen, ob ein Eigentumsdelikt (wohl in den allermeisten Fällen) vorliegt oder ob der Sondler eine Genehmigung hat. Hierzu lesenswert. --Hannibal21 13:15, 17. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Das was Du ansprichst hat gar nichts mit dem zu tun was ich sage. Du verwechselst Da so einiges. Aber ich lasse Dich in Deinem Glauben ;-) --Schlumbini (Diskussion) 15:24, 17. Mär. 2015 (CET)Beantworten


Das die Suche ohne Genehmigung in Deutschland verboten ist, stimmt wirklich nicht. Die Suche ist ohne Einschränkungen erlaubt. Was eingeschränkt ist, ist die Grabung. Die Grabung erfordert eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn das Gebiet ein eingetragenes Kulturdenkmal aufweist. Man kann nicht davon ausgehen, dass unter Deutschlands gesamten Boden sich Kulturdenkmäler befinden.

Nehmen wir mal Paragraph 3 Absatz 6 aus dem Denkmalschutzgesetz und das Thema Paläontologie:

(6) Denkmale der Erdgeschichte sind Überreste oder Spuren, die Aufschluss über die Entwicklung tierischen oder pflanzlichen Lebens in vergangenen Erdperioden oder die Entwicklung der Erde geben und an deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Nach der Logik im Artikel dürfte niemand Fossilien ausgraben, weil bei der Suche Überreste gefunden werden könnten, deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht (z.B. Saurier, o.ä.). Dennoch gibt es staatlich angelegte, sowie auch private Vereine die Geopunkte anbieten, wo jeder graben und suchen darf. Es gibt staatliche und private Exkursionen zu Steinbrüchen. Niemand der Fossiliensammler hat eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde. Es interessiert nämlich keinen Paläontologen der millionste Belemnit oder Ammonit, genauso interessiert einen Archäologen nicht der millionste Reichspfennig oder mittelalterliche Thaler. Was anderes ist es auf Bodendenkmälern. Wer Fossilien in der Grube Messel suchen will, brauch eine Genehmigung. Genauso wenn man auf einer alten Burg sondeln will. --Anonym (Diskussion) 13:34, 09. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Viele „historisch motivierte“ Sondengänger zerstören durch Unkenntnis jedoch mehr von der Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Für diese Behauptung wird keine seriöse Quelle genannt. Hörensagen und subjektive Wahrnehmung können nicht Grundlage für so einen starken Tobak sein. (nicht signierter Beitrag von 91.118.58.179 (Diskussion) 14:27, 30. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Siehe Schäden durch Sondengänger. --AxelHH (Diskussion) 10:37, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Bitte stärker auf die Gefahren hinweisen![Quelltext bearbeiten]

Ich finde im Artikel sollte wesentlich deutlicher auf die Gefahren hingewiesen werden, die durch Munition/Bomben/Granaten und Waffen bzw. Waffenteile im Boden entstehen können. Angeblich (Quelle) gibt es europaweit im Jahr 16 Tote Sondengänger bei Munitionsunfällen.

Mögliche Quellen z.B.:

Es geht mir nicht darum, hier jemandem sein Hobby madig zu machen, ganz im Gegenteil. Aber es gibt eben Gefahren und auf die sollte man deutlicher hinweisen als ein kurzer 2-Zeiler. Wäre nett wenn da einer der Experten mal einen passenden Abschnitt aufsetzen könnte. Vorschlag von mir:

Immer wieder kommt es zu Zufallsfunden von Kampfmitteln wie z.B. Munition, Mienen oder Waffen und Waffenteilen. Beim Ausgraben besteht die Gefahr, noch scharfe Sprengsätze versehentlich auszulösen. Für Laien sind diese aufgrund von Rost oder anderen Verschmutzung oft auch nach dem Ausgraben nicht sofort als gefährliches Objekt identifizierbar; es besteht die Gefahr sie zum Beispiel beim Säubern unwissentlich auszulösen. Zudem kann Brandmunition aus den Weltkriegen hochgiftigen weißen Phosphor enthalten, dieser kann durch Beschädigungen auch bereits ausgetreten sein. Eine unsachgemäße Entsorgung der Kampfmittel kann Dritte gefährden oder Waldbrände auslösen. Insbesondere an Stränden besteht europaweit Gefahr durch in und nach den Weltkriegen versenkte, angeschwemmte Munition, Seeminen, Torpedos oder Schießwolle. Sondengänger sollten sich daher mit gängigen Kampfmitteln vertraut machen und unbekannte Objekte mit gebotener Vorsicht behandeln.

LG --Politikundwirtschaft (Diskussion) 18:40, 27. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Der bisherige Text reicht völlig aus. Mal lesen was Wikipedia nicht ist: Ein Ratgeber wie man sich verhalten soll. --AxelHH (Diskussion) 23:07, 14. Sep. 2019 (CEST)Beantworten