Diskussion:Spazierstock

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Asozialer Bohnenbauer in Abschnitt Vergangenheit
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Vergangenheit[Quelltext bearbeiten]

Warum sprechen alle Leute hier in der Vergangenheit ? GIbt es etwa keine Meister des Spazierstockschwingens mehr ?

-- 217.236.83.233 22:46, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Rein faktisch ist die Benutzung des Spazierstocks als normales Stilmittel vorbei, also ja. Asozialer Bohnenbauer (Diskussion) 18:45, 3. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Gehstock - Spazierstock[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dass der Spazierstock einen eigenen ausschließlichen Artikel verdient. Tut und Kain haben da nichts zu suchen. Wenn man denn will, kann man durchaus aber einen eigenen Artikel zu Gehstock bringen ( von dem im derzeitigen Artikel dauernd die Rede ist). Und da dürfen sie dann alle rein, der Aufrecht gehende Affe, Kain und Tut und der alte Fritz mit Krückstock. Es gibt noch keine Sammlungen von den ja eher bis auf die Stocknägel schmucklosen Spazierstöcken. Das, was gesammelt wird ,sind eher die Kavaliersstöckchen. Ich denke, dass ich das nach einer gehörigen Frist auch so trennend machen werde. Diskussion offen ! Pardon dem Benutzer vor mir, ich glaube es waren nur kleine Änderungen, die ich bitte nochmal vorzunehmen.

Ich habe meinen Großvater noch Stock schwingend erlebt bis 1965 und habe das Schwingen von ihm abgesehen. G-Michel-Hürth 22:22, 16. Jul 2006 (CEST)

König Tut[Quelltext bearbeiten]

Wer ist das? Vielleicht der? --König Alfons der Viertelvorzwölfte 21:12, 28. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Rechtliche Situation[Quelltext bearbeiten]

Ich hörte wiederholt, ein Spazierstock zu tragen sei heutzutage nur bei einer nachgewiesenen Gehbehinderung legal, da der Stock sonst zu leicht als Waffe missbraucht werden könnte. Stimmt das, weiß jemand was, kann das hier rein? --JakobvS (Diskussion) 02:05, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Das ist blanker Unsinn. Ein Spazierstock ist ein Accessoire wie Manschettenknöpfe. Nach der Waffen-Logik müßten auch Stockregenschirme verboten sein. (nicht signierter Beitrag von 91.66.64.84 (Diskussion) 21:42, 7. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Dies kann nicht hier herein, da nicht zutreffend. Eine Schwerbehinderung bezüglich der Gehfähigkeit kann sozialmedizinisch anerkannt oder abgelehnt werden. Jedoch betrifft dies in keiner Weise Besitz oder Führen eines Gehstockes. Der Sinn eines Gehstockes/Spazierstockes/Wanderstockes ist das Stützen. Hiervon abzugrenzen ist der Sinn eines Schlagstockes. Dessen Sinn ist das Schlagen, dieser unterliegt daher einigen gesetzlichen Beschränkungen. Der angesprochene Missbrauch eines Gehstockes wird durch die anderweitigen Gesetze betr. Körperverletzung und Notwehr geregelt. Benutzer:Fjan

Frage zur Formulierung - Hoffe nicht zu sehr off-topic[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen!

Als nicht Muttersprachlerin ist mir in dem Artikel eine Formulierung aufgefallen, die mich verwirrt! Dort heisst es "Der männliche Spaziergänger sch…". Ist ein Spaziergänger im Deutschen nicht eh ein Mann und eine Spaziergängerin eine Frau? Mir fällt diese, zumindest mich, verwirrende Art immer öfter auf. KAnn mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus! Kristin --176.7.90.118 02:59, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. – Jede Mitschreiberin ist erwünscht.
Soeben etwas umformuliert und "männliches, raumgreifendes Imponiergehabe" erwähnt. --Helium4 (Diskussion) 09:48, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten