Diskussion:Stadtjäger

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Soll gesetzlich verankert werden[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, dass eine Absicht besteht, die Tätigkeit des Stadtjägers ins Landesgesetz aufzunehmen, ist für mich Theoriefindung und bei Wikipedia nicht üblich. Ich revertiere den entsprechenden Absatz. Wenn das Gesetz durch ist, kann das ja wieder eingefügt werden. --Gabrikla (Diskussion) 13:47, 12. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Kurz danach wurde die Gesetzesänderung bekannt gegeben. Habe den Absatz dahingehend geändert eingefügt. chilaquiles 18:34, 12. Sep. 2020 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Chilaquiles (Diskussion | Beiträge) )

Belege für Rechtsinstitut des Stadtjägers im Jagdrecht Baden-Württembergs[Quelltext bearbeiten]

An die Adresse von Benutzer:Chilaquiles: Setz dich bitte mit der Inhalt und Bedeutung von WP:BLG auseinander bevor du hier weiter herumeditierst und Belegstellen löschst. Das Wikipedia-Projekt hat sich aus guten Gründen darauf verständigt auf sog. original research zu verzichten und Primärquellen (dazu zählen auch Gesetzestexte) nicht als Belege zu verwenden. Als Belege nutzt man vorzugsweise natürlich "wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten". In deren Abwesenheit - bei Änderungen neueren Datums besteht verständlicherweise oft ein gewisser Zeitverzug, bevor es entsprechende Publikationen gibt - greift man fürs Erste auf die nächstbesten Sekundärquellen zurück, die sich finden lassen. Im vorliegenden Fall ist das, solange niemand etwas besseres einbaut, die Zusammenfassung des Aus-/Fortbildungsseminars eines namhaften Fachanwalts für Jagdrecht veröffentlicht durch den Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg (vormals "Jagdaufseher-Verband Baden-Württemberg"). Das von dir in deinem letzten diesbezüglichen edit insinuierte Problem einer angeblichen Parteilichkeit ist nicht nachvollziehbar, allein schon da hier keinerlei kontroverse Behauptung gemacht wird, sondern lediglich die bloße Existenz eines Rechtsinstituts belegt wird. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 00:50, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

PS: Da mir wiederholt nicht bzw. nicht vollständig signierte Beträge von dir aufgefallen sind: Zum Signieren eines Beitrags einfach zwei Bindestriche gefolgt von vier Tilden tippen "--~~~~" (ohne die Anführungszeichen). Alternativ hat ein Klick auf die Schaltfläche "Signatur und Zeitstempel" linksoben im Texteditor den gleichen Effekt. --Tilon3 (Diskussion) 00:56, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Vielen Dank, dass ich wenigstens hier eine Rückmeldung zu meiner höflichen Anfrage auf deiner Diskussionsseite bekomme, und das auch noch so ausführlich. In der Tat kann ich den Wikipedia-Konventionen nicht entnehmen, dass Verweise auf Gesetzestexte unangebracht sein sollen. Im Gegenteil, in diesem Fall gehörte der Beleg wohl eher in den Kommentar, statt jetzt zwei Belege zu referenzieren. Und Bindestriche in der Signatur sind zwar üblich, aber nicht zwingend. Insofern… ich will ich hier nicht klugpupsen, wünschte mir dennoch ein etwas angepassteren Ton. Danke! -- chilaquiles 09:02, 18. Sep. 2020 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Chilaquiles (Diskussion | Beiträge) )
Es gibt da wirklich nicht viel zu deuteln. Zitat aus WP:NOR:
  • "Quellen im engeren Sinne präsentieren Informationen oder Daten, wie zum Beispiel archäologische Funde, Filme, Bilder, Gesetzestexte, historische Dokumente (z. B. Tagebücher, Transkriptionen und Interviews) oder andere empirische Daten. (Man spricht auch von ursprünglichen Quellen, Primärliteratur und – als Lehnübersetzung des engl. primary sources – Primärquellen.)
  • Sekundärliteratur (auch Fachliteratur und – als Lehnübersetzung des engl. secondary sources – Sekundärquellen genannt) sind auf Basis von solchen ursprünglichen Quellen entwickelte Analysen, Interpretationen, Auswertungen und Darstellungen.
Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen."
Wenn man also vor der Wahl steht, etwas mit einem Gesetzestext oder den Aussagen des Ko-Autor eines diesbzgl. Gesetzeskommentars zu belegen, dann wählt man richtigerweise letzteren. Optional kann man, wenn möglich und für sinnvoll erachtet, zusätzlich (!) noch den Gesetzestext verlinken, etwa über eine entsprechende Vorlage als Direktlink im Fließtext (z.B. § 32 StGB). --Tilon3 (Diskussion) 13:26, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, ein Direktlink im Fließtext wäre ausreichend + zielführend WP:Belege/Recht und - zumindest solange die DVO noch nicht steht - gehören die Vermutungen von Sören Kurz nicht auch der Theoriebildung an? Dass der Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Vorreiter bei der Gesetzesbildung war, ist bestimmt richtig… Was genau soll der Seminarbericht genau belegen, was sich nicht schon aus dem Gesetz bzw. dem Direktlink dazu erschließt… auch für den Laien.? Gruss Chili--Chilaquiles (Diskussion) 20:29, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten