Diskussion:Steingutfabrik zu Damm

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Ekpah in Abschnitt Konzession
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Standort[Quelltext bearbeiten]

Die abgerundeten Gebäudeecken der nicht mehr bestehenden, 1845 vorhanden gewesenen Gebäude im südwestlich anschließenden heutigen Garten des Wohnhauses Dorfgasse 7c geben Anlass zu der Vermutung, dass dort ein weiteres rundes Bauwerk dieses Typs bestanden haben könnte.

Bitte welche Bedeutung hat dieser Satz!--Ekpah (Diskussion) 15:13, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Konzession[Quelltext bearbeiten]

1827 waren es dann zwei Konzessionäre, die sich um die Steingutherstellung im heutigen Stadtteil Damm der Stadt Aschaffenburg bewarben: Anselm Strauß auf der Gemarkung Aschaffenburg und Anna Maria Müller in der damals selbständigen Landgemeinde Damm.

1827 konnte man sich für die Steinzeugherstellung in Damm nur in der Landgemeinde Damm bewerben. Der Bezug auf heute "Stadtteil" ist irreführend. Für die Steingutherstellung in der Gemarkung Aschaffenburg war alleine die Stadt Aschaffenburg zuständig sie konnte keine Kozession für die Gemeinde Damm erstellen. Strauß in Aschaffenburg ging pleite, während das Dammer Steinzeug besonders die Figuren ein Erfolg wurden.

Mein Satz lautete doch, dass sich für die Herstellung englischen Steinguts nach dem Fehlstart von Czihak, im Jahre 1827 2 Kandidaten bewarben und dann kam der Absatz Strauß für Aschaffenburg und Müller für Damm. Strauß scheiterte ebenfalls, weil seine chemische Zusammensetzung gesundheitsschädlich war (deshalb war es auch überflüssig seine Erfindung hier zu beschreiben!) und Müller begründete die Steingutfabrik zu Damm und das "Dämmer Porzellan" um das es in diesem Artikel geht.--Ekpah (Diskussion) 15:13, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten