Diskussion:Stiftsamt Meißen

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Hvs50 in Abschnitt zum Gebiet des Stiftsamts
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zum Gebiet des Stiftsamts[Quelltext bearbeiten]

Keines der drei Uebigaus in Sachsen gehörte je zum Stiftsamt. Hier liegt wohl eine Verwechslung mit dem Prokuraturamt vor. Einen Ort "Zöllern" gibt ist hier auch nicht; gemeint ist wohl Zöllmen. Dass die Gerichtsbarkeit des Domkapitels Meißen 1852 ausgerechnet dem "Kreisamt Freiberg" übertragen worden sein sollen, scheint mir - trotzdem es so in der angegebenen Quelle steht - unwahrscheinlich. 1852 gab es m.W. gar kein "Kreisamt Freiberg" mehr. Die 4 verschiedenen Meißner Ämter wurden zwischen 1816 und 1836 zusammengelegt. Ein genaues Datum habe ich aber noch nicht finden können, weil eben noch 1836 bei einer "kleinen Verwaltungsreform" Meißner Amtsorte z.B. als "Procuraturamtsorte" bezeichnet werden. Möglich ist aber auch, dass dies mit der unterschiedlichen, damals noch nicht angetasteten Zweckbestimmung der Einkünfte aus diesen Orten zusammenhängt. Vielleicht läßt sich das noch einmal überprüfen? --Hvs50 15:46, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten