Diskussion:Streitentscheidende Norm

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Afisch in Abschnitt In der Sache falsch
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In der Sache falsch[Quelltext bearbeiten]

“Als Kurzform für die Bezeichnung der für einen Rechtsstreit maßgeblichen Norm des materiellen Rechts ist der Begriff der streitentscheidenden Norm v. a. unter Jurastudenten verbreitet. Gleichwohl ist er in der Sache falsch, da nicht die Norm, sondern ein Gericht den Rechtsstreit entscheidet.”

Ich denke, dass der zitierte letzte Satz in der Sache auch nicht ganz richtig ist. Ein Gericht entscheidet ja nicht kraft eigener Wassersuppe über einen Rechtsstreit, sondern stellt zB im zivilen Recht fest, ob der eingeklagte Anspruch tatsächlich existiert. Ob ein Anspruch tatsächlich existiert, stellt das Gericht nun lediglich fest und urteilt.

Im öffentlichen Recht, zB einem Eingriff, stellt auch hier das Gericht nur fest, ob die Maßnahme der Behörde durch eine Rechtsnorm abgedeckt ist.

Im Übrigen stellt der Artikel bereits im ersten Absatz dar, dass die Streitentscheidende Norm nur die Grundlage der Entscheidung eines Gerichtes darstellt.

Vielleicht sollte man den letzten Satz daher entfernen.

Die Rechtsnatur der Streitentscheidenden Norm alleine bestimmt im Übrigen nicht den Rechtsweg, da es noch Spezialzuweisungen zu beachten gibt.

Grüße,

-- Alexander Fischer (Diskussion) 19:36, 9. Apr. 2012 (CEST)Beantworten