Diskussion:Studierendenvertretung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Peter Putzer in Abschnitt Duale Hochschule Baden-Württemberg
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BKL oder eigenständiger Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Soll das hier eine bloße Begriffsklärung bleiben (dann bitte entsprechend kennzeichnen), oder ist eventuell der Ausbau zu einem richtigen Artikel geplant? --UweRohwedder 14:12, 19. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Also IMHO sollte man da einen kurzen Übersichtsartikel daraus machen (gegliedert nach Ländern). --pep. 18:47, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Zwischenzeitlich erledigt. --pep. 19:07, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Duale Hochschule Baden-Württemberg[Quelltext bearbeiten]

IMHO hat der Abschnitt hier nichts zu suchen, da es sich um einen im Vergleich zur gesamten Studierendenzahl in Deutschland sehr kleinen Sonderfall handelt. Bei der Schweiz ist das mit der ETH Zürich etwas anderes. Die ETH hat zwar ca. 10.000 Studierende weniger, die Schweiz ist aber wesentlich kleiner als Deutschland und die wissenschaftliche Bedeutung der ETH Zürich gibt dieser einen anderen Stellenwert. Vollständigkeit kann nie das Ziel eines Überblicksartikels sein. Gegebenenfalls kann man einen Satz zum Abschnitt "Bayern und BW" hinzufügen, aber ein eigenes Bullet halte ich für unangemessen. --pep. 18:39, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Meiner Meinung nach ist es durchaus relevant da:

  • die Berufsakademie und als ihr Nachfolger die Duale Hochschule Baden-Württemberg eine der größten Bildungseinrichtungen in Süd-Deutschland ist (aktuell etwas über 26.000 Studenten).
  • der Begrgriff "Studierendenvertretung" so auch im Gesetz (LHG) steht und für viele Studierenden ein wichtiger Begriff darstellt.
  • die DHBW zwar rechtlich als eine einzige Hochschule mit Hauptsitz in Stuttgart angesehen wird, aber in Wirklichkeit auf acht Standorte bzw Studienakademien (die früheren selbständigen BAs in Baden-Württemberg) verteilt ist.
  • Studierenden schon auf Wikipedia nach dem Begriff gesucht haben und es zu Verwechslungen mit dem AStA und verfassten Studierendenschaften kam, da nirgends ein Verweis steht, dass es sich bei Studierendenvertretungen an den DHBWs um ein Hochschulgremium handelt.
  • Die Anzahl der aktuellen Studierenden und die Anzahl der Alumnis sowie die rechtliche Sonderstellung und die rechtliche Sonderreglungen in §65a eine Nennung hier bei Wikipedia rechtfertigen um eine vollumfängliche Begriffsdefinitin zu erhalten.
  • ohne eine Nennung dieses Gremiums ist die Auflistung für Bayern und Baden-Württemberg nicht korrekt und müsste überarbeitet werden, wobei ich dann aber auch einverstanden und beruhigt wäre ;-)

Wie sollen wir weiter verfahren? Meiner Ansicht nach sollte man Bayern und Baden-Württemberg komplett trennen und dann bei BW einen Enstprechenden Vermerk für die DHBW anfügen, dann kann man auf ein extra Bullet für die DHBW gut verzichten. Ich hab leider keine Ahnung wie es vor den LHG-Änderungen zum 01.03.2009 war (studiere erst seit Oktober 2009), aber seit da scheint es mir doch einige signifikante Unterscheide zwischen Bayern und BW zugeben die eine Trennung rechtfertigen. Viele Grüße, Dreadnaught --Dreadnaught 19:10, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Wenn der Name im Gesetz für ein bestimmtes Gremium verwendet wird, dann wäre das ein Fall für eine WP:BKL. 26.000 Studierende ist für deutsche Verhältnisse nicht sonderlich viel, erst recht nicht, wenn es sich de facto gar nicht um eine Hochschule sondern acht weitgehend selbständige Standorte handelt. Einen Satz könnte man wie gesagt im Abschnitt Bayern/BW ergänzen, aber dies ist ein Übersichtsartikel zur Studierendevertretung im deutschsprachigen Raum (und evt. irgendwann einmal auch zu anderen Ländern), der zu den einzelnen Spezial- und Detailartikeln führt. Wenn die Studierendenvertretung an der DHBW ein relevantes Konstrukt sui generis ist, dann wäre das in einem Artikel Studierendenvertretung (DHBW) zu beschreiben und dieses Lemma hier bekommt ein BKL-Bapperl. --pep. 19:22, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Moin aus Hamburg! Ich finde Dreadnaughts Anliegen grundsätzlich berechtigt. Die Aufwertung der Berufsakademien zur DHBW (und die damit verbundene Einfügung der dortigen Studivertretung in § 65a LHG-BW) ist noch relativ neu und fand bisher hier noch keine Berücksichtigung. Auf der anderen Seite teile ich aber auch Peters Ansicht, dass dieser Überblick nicht mit zuviel Details überladen sollte. Vielleicht ist es ja in der Tat das vernünftigste, für die DHBW-Vertretung ein extra Lemma anzulegen und hier nur einen kleinen Verweis aufzunehmen. --UweRohwedder 20:48, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt ein Lemma erstellt und warte noch auf die entsprechende markierung. Sobald die Seite bestätigt wurde werd ich hier in einem Halbsatz einen Link setzen. Vielen Dank für die konstruktive Diskussion!--Dreadnaught 21:30, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich hab's einmal gesichtet. Ein bisserl essayistisch liest sich der Text allerdings im Moment, Du solltest Dir da einmal WP:WSIGA zu Gemüte führen. Insbesondere Kommentare wie "Was nach h.M. auch verfassungswidrig wäre" sind ohne Beleg ein absolutes No-No. --pep. 21:43, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich freu mich auch über Änderungen bzw. Ergänzungen anderer Autoren ;-) Für die h.M. ist die Fußnote am Ende des Satzes: ich würde sowas nie ohne Quelle schreiben. Meine Quelle dazu ist der einzig verfügbare Gesetzeskommentar zum BW-LHG und dort ist es unter Nennung weiterer Quellen welche mir leider nicht vorliegen (u.a. VerfGH NRW, DVbl 200, 699; Scholz in MDHS, Art. 5 III, Rn. 94; Reich, Studentschaft, WissR 1996, 161, 176 g. m.w.N.; etc.) so abgedruckt.--Dreadnaught 21:56, 13. Mär. 2011 (CET) Ergänzung: Habe jetzt noch zwei weitere Quellen direkt mit in die Klammer gesetzt --Dreadnaught 22:00, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten
(BK) Aha. Ist zwar hier langsam off-topic, aber in dieser Pauschalität halte ich die den Einschob trotzdem für bedenklich: verfassungswidrig bezogen auf welche Verfassung? Grundgesetz? Landesverfassung von BW? Wer vertritt dies wirklich (daß ein Jurist das in einem Fachbuch so beschreibt, ist nett, aber üblicherweise gibt's da dann eine Latte von Literaturstellen dazu, die eben das belegen, meist gekoppelt mit Verweisen auf gegenteilige Ansichten). Gibt es mehr als einen Kommentar, der das so sieht? Anyway, das ist jetzt zu spezifisch und auch nicht mein Gebiet, aber was jedenfalls nicht paßt, sind derartige Abkürzungen. Die versteht nämlich niemand, der/die nicht selbst öfter einmal juristische Fachliteratur liest. Wie gesagt, schau Dir WP:WSIGA an und adaptiere den Artikel entsprechend. Erfahrungsgemäß hält sich die Zahl der Mitarbeitenden bei derart speziellen Themen stark in Grenzen. --pep. 22:04, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten