Diskussion:Täterwissen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von House1630 in Abschnitt Unverständlich
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

" ...wenn diese speziellen Informationen zuvor veröffentlicht würden, könnte von dem befragten Kreis der Verdächtigen keine Unterscheidung mehr zwischen allgemeinem Wissen und Täterwissen getroffen werden. Eine andere Taktik ist die Veröffentlichung eines „verdrehten“ Sachverhalts, bei dem der oder die Täter in eine Situation gebracht werden, sich zu stellen." Es müsste ja wohl heißen, dass dann in der Vernehmung der Verdächtigen keine keine Unterscheidung mehr zwischen allgemeinem Wissen und Täterwissen festgestellt werden kann. Oder sehe ich das falsch? --House1630 (Diskussion) 09:51, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten