Diskussion:Tätlichkeit (Strafrecht)

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von 2A02:8109:928F:D400:68F5:D866:7FD4:F0C6 in Abschnitt "tätlicher Angriff" nur bei Amtsträgern?
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Ist hier das schweizer Strafrecht (Art. 126 StGB Tätlichkeiten) beschrieben? Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gibt es jedenfalls keinen Straftatbestand "Tätlichkeit". Zöpfeabschneiden ist nach deutschem Recht Körperverletzung, Schubsen (ohne sonstige Folgen) Nötigung oder nicht strafbar.-- pistazienfresser 02:01, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

"tätlicher Angriff" nur bei Amtsträgern?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es da auch einen Straftatbestend bzgl. Zivilisten? Mangels juristischer Kenntnisse konnte ich dazu nichts gefunden. Könnte man einen entspr. Artikel evtl. hier verlinken? --2A02:8109:928F:D400:68F5:D866:7FD4:F0C6 10:23, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten