Diskussion:Take-or-Pay-Vertrag

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Inhalte fraglich[Quelltext bearbeiten]

Allgemeines: der Verkäufer ist nicht gleich Produzent. DEr Produzent (Erdgas) ist eine eigenständige Marktrolle, der Verkäufer ist in seiner Rolle Lieferant der Erdgaslieferant für den Käufer. Ein Ergasproduzent kann auch gleichzeitig Lieferant sein, da er allerdings beide Marktrollen inne hat, ist es zwingend erforderlich die entsprechende Rolle zu definieren.

ToP ist eine Klausel und kann Bestandteil eines Erdgasliefervertrages sein.

Inhalt: Der Lieferant verpflichtet sich nicht nur diese Menge zu Liefern (genau definierte Menge) sondern auch dieses unabhängig von den Ausspeisepunkten. Das bedeutet, dass ToP-Klauseln unabhängig von physischer Belieferung gelten.

Laufzeit: In der Regel schreiben Industriekunden und größere Stadtwerke zwischen 1 - 5 GWJ aus. Der Text vermittelt den Eindruck, dass 25 Jahre gängig wären. Zu bedenken gilt auch, dass langjährige Verträge kartellrechtswidrig sein können, da ToP-Klauseln Gesamtbedarfsklauseln darstellen können. ToP-Klauseln gelten für die Laufzeit des Erdgasliefervertrages.

-- 12:27, 19. Mai 2009 (CEST)