Diskussion:Telekommunikationsgesetz (Deutschland)

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Meldung bei heise.de[Quelltext bearbeiten]

Sollte hier diese Meldung besprochen werden? http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614 --Leonidas666 21:24, 6. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Pressemeldung von vor 15 Jahren: Thema hat sich längst erledigt.

--Wolfdietmann (Diskussion) 10:12, 30. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Die Liste der 107 berechtigten Behörden in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

fehlt

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Der Hinweis hat in den vergangenen Jahren hier keinerlei Resonanz gefunden. Wenn jemand eine solche Liste für wikipedia-relevant hält, möge er die Liste anlegen und hier im TKG-Artikel einen Link darauf setzen.

--Wolfdietmann (Diskussion) 11:05, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Durchwinken des TKGs durch den Bundesrat Mitte Dezember[Quelltext bearbeiten]

Hallo, hat sich eigentlich mittlerweile etwas neues ergeben in Bezug auf die Protektion der Telekom (Stichwort VDSL) und dem Kontrollentzug seitens der Bundesnetzagentur? Da soll doch ein von der EU-Kommission beantragtes Verfahren in Luxemburg angestrengt werden. LG ]¦->(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 193.158.71.6 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:51, 15. Feb. 2007 (CET)) [Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Die Frage wird wohl nach über 14 Jahren keine Antwort mehr bekommen.
--Wolfdietmann (Diskussion) 11:10, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Kann hier jemand was zu schreiben? --Nicor 22:24, 27. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. offensichtlich besteht hieran kein Interesse.

--Wolfdietmann (Diskussion) 11:22, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Vorratsdatenspeicherung[Quelltext bearbeiten]

Einreichung einer Klage am 20. Juni 2005 zu diesem Thema konnte ich nicht finden/belegen (liegt vor der entsprechenden Gesetzesänderung, Az. im Artikel fehlte.) Habe Inhalte an Vorratsdatenspeicherung angepasst und das heutige (2.3.2010) Urteil aufgenommen. Inhalte zur Marktregulierung gehören nicht in diesen Abschnitt, --> verschoben! --Sarge 14:38, 2. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. kann nach dem 01.12.2021 erneut aufgegriffen werden. Ist aber ohnehin Dauerthema. Deshalb bringt dieser Diskussionsbeitrag aktuell keinen Mehrwert mehr.

--Wolfdietmann (Diskussion) 11:26, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Marktregulierung[Quelltext bearbeiten]

Die Inhalte standen unter Vorratsdatenspeicherung und gehören dort offens. nicht hin. Diesen Abschnitt angelegt und Inhalte hierher verschoben. Ist das Datum 20. Juni 2005 (Klageerhebung vorm BVG, von mir gelöscht) ggfs. hier zuzuordnen? Falls ja, bitte mit entsprechenden Belegen wieder einfügen. Thanx. --Sarge 14:42, 2. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. danke für die konkrete Umsetzung!--Wolfdietmann (Diskussion) 11:28, 26. Jul. 2021 (CEST)

Verlinkter Gesetzestext[Quelltext bearbeiten]

Der dort wiedergegebene Gesetzestext ist derzeit falsch. Einzelne Änderungen durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) sind entgegen den Angaben im Kopf textlich an einzelnen Stellen nicht oder vom Gesetzeswortlaut abweichend nachgewiesen. Diese Abweichungen sind nicht markiert und daher für den Leser nicht wahrnehmbar. Möglicherweise sollen Fehler im Gesetzestext (teilweise nicht angepasste Bezüge nach Neunumerierung bzw. unberücksichtigte Zeitpunkte Inkrafttreten) bis zu einer amtlichen Berichtigung im Sinne des Gesetzgebers auf diese Weise ausgeglichen werden. Durch die Interpretation des Gesetzeswortlautes werden wiederum zusätzliche Fehlbezüge erzeugt, vor allem in den Bußgeldvorschriften. Ich habe den Link daher entsprechend markiert. Beispiele: Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe b und d, Nr. 65 bis 70 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) --91.64.1.31 01:03, 16. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Die Verlinkungen müssen zum 01.12.2021 ohnehin neu gesetzt werden.--Wolfdietmann (Diskussion) 11:30, 26. Jul. 2021 (CEST)

Bestandsdatenauskunft[Quelltext bearbeiten]

Scheint Wikipedia völlig wurscht zu sein: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-bestandsdatenabfrage-mit-aenderung-des-tkg-a-890307.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.136 (Diskussion) 10:41, 22. Mär. 2013 (CET)) http://www.sueddeutsche.de/politik/entscheidung-zu-bestandsdaten-schon-ein-knoellchen-reicht-zur-provider-anfrage-1.1631649 : immer noch nix gemerkt? (nicht signierter Beitrag von 80.187.103.70 (Diskussion) 00:17, 23. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]

Du hast Recht: zu diesem Thema bedürfte es eines eigenen Artikels unter dem Lemma Bestandsdatenauskunft. Es gibt auf der Wikipedia bisher nur sehr ausführlich das Thema, ob und wie und in welchem Ausmaß Daten auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sog. Vorratsdatenspeicherung, aber es fehlt ein Artikel, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anfragen der Polizei und Geheimdienste erlaubt sind. 88.70.26.82 01:24, 23. Mär. 2013 (CET) Wahrscheinlich mag den Artikel keiner schreiben, weil dann künftig die IP des Autors von irgendwelchen gelangweilten Polizisten nachgeforscht wird. 88.70.26.82 01:25, 23. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Die Bestandsdatenauskunft ist bisher in Paragraph 14 des Telemediengesetz geregelt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf nach Paragraph 14 Absatz 2 Telemediengesetz der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. 178.11.186.178 01:53, 23. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Begriff "Geistiges Eigentum"[Quelltext bearbeiten]

Dieser Begriff wird in diesem Artikel verwendet. In meinen Augen ist das aber ein "Kampfbegriff" von gewissen Organisationen. In den Gesetzestexten ist meines Wissens immer von Urheberrechten die Rede. (nicht signierter Beitrag von 84.139.247.139 (Diskussion) 20:20, 4. Mai 2013 (CEST))[Beantworten]

Im TKG steht tatsächlich "geistiges Eigentum". Dabei ist dieser Begriff, wie von Ihnen festgestellt, ursprünglich eher ein Kampfbegriff gewesen. Urheberrecht wäre sachlicher, da im Bürgerlichen Recht hervorgehoben wird, dass man Eigentum nur an Sachen haben kann, die immer körperliche Gegenstände sind. An Filmen, Musik, etc. erhält man Rechte.93.128.87.31 15:40, 6. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Nenene, der Begriff umfasst alle Arten des geistigen Eigentums, die Gegenstand der Abschnitte 1 bis 7 des Teils II des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum sind (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Marken, Geographische Angaben, Gewerbliche Muster und Modelle, Patente, Layout-Designs [Topographien] integrierter Schaltkreise, Schutz nicht offenbarter Informationen).--Aktenstapel (Diskussion) 12:14, 14. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Kann mir jemand den Zusammenhang dieser Diskussion mit dem Artikel erklären? Im Gesetz kommt der Begriff nur im Zusammenhang mit der Auferlegung der Zugangsverpflichtungen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht vor (§ 21 TKG 2021). Müssen wir das Thema in den Artikel aufnehmen? --Wolfdietmann (Diskussion) 12:39, 14. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Datenumfang durch neues Polizeistaatgesetz[Quelltext bearbeiten]

"künftig sehr persönliche Informationen von Mobiltelefonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen" - Kann dies vielleicht genau aufgelistet werden, um welche Daten es sich da handelt? (nicht signierter Beitrag von 85.22.4.44 (Diskussion) 14:34, 5. Mai 2013 (CEST))[Beantworten]

Damit ist gemeint, dass sie deinen Längen- und Breitengrad ermitteln (7.4500, 51.5167) und in Dortmund bei der DOKOM anrufen, um sich deinen Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Personalausweisnummer, Telefonnummer, IMEI usw. geben zu lassen. Ordnungswidrigkeit genügt. Also kein Grund zur Sorge. Völlig normal in einem totalitären Regime.(nicht signierter Beitrag von 91.16.168.185 (Diskussion) 17:24, 21. Jul. 2013 (CEST))[Beantworten]

Siehe auch das hier. Dort gibt es auch eine Statistik zur Bestandsdatenauskunft, die diesen Artikel bereichern würde. Gruss --Atlasowa (Diskussion) 23:13, 26. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Die Diskussion ist seit acht Jahren nicht in Gang gekommen.--Wolfdietmann (Diskussion) 12:12, 26. Jul. 2021 (CEST)

TKG neu ab 01.12.2021[Quelltext bearbeiten]

Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist auch die Neufassung des TKG zum 01.12.2021 beschlossen worden. Der TKG-Wikipedia-Artikel sollte deshalb bis zum 01.12.2021 aktualisiert sein. Ich schlage folgende Gliederung vor: 1. Überblick über das TKG (Teil 1 – Teil 14): neu zu formulierende kurze Inhaltsbeschreibungen 2. Gesetzliche Umsetzung des EKEK in Deutschland: neu 3. Überblick über das TKG in der seitherigen Fassung von 2003: Übernahme der seitherigen Inhalte, sofern noch relevant 4. Geschichtliche Entwicklung (1892 - 2021): überarbeiten und ergänzen 5. Literatur: Übernahme mit Aktualisierung der Auflagen 6. Weblinks: Aktualisieren 7. Einzelnachweise Ich freue mich auf eure Hinweise, Ergänzungen, Präzisierungen und Mitmachangebote. Wer übernimmt was?--Wolfdietmann (Diskussion) 12:11, 27. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Dann fange ich mal in diesem Sinne an. @Aktenstapel: Danke für die Vorbereitung der Infobox!--Wolfdietmann (Diskussion) 15:50, 20. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]