Diskussion:Umkehrschluss

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Shcemirfnik in Abschnitt Kein Umkehrschluss? Doch!
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beispiel ist falsch[Quelltext bearbeiten]

Was der Autor sagen will: "Damit der Straftatbestand einen Anwendungsbereich hat, muss § 242 teleologisch reduziert werden". Das entspricht einem Postulat der systematischen Auslegung, wonach jede Norm einen eigenen Anwendungsbereich haben muss, was auf das Bestimmtheitsgebot des GG zurückgeführt wird. Insofern ist die Darstellung noch nicht falsch, aber jedenfalls äußerst missverständlich. Falsch wird es, wenn der Autor meint, aus der Tatsache, dass der Gebrauch von Kfz strafbar gestellt wird, einen Umkehrschluss zu ziehen. Denn aus S ist P, folgt nicht, dass non-S auch non-P ist. Dazu kommt man nur, wenn man konstatiert, dass nur S P ist. Das ergibt sich hier aus dem Analogieverbot im Strafrecht, insoweit hat der Autor wieder Recht, was aber mit dem Umkehrschluss in der juristischen Methodik im Allgemeinen nichts zu tun hat. --Buszgeldbescheid (Diskussion) 12:43, 14. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Verschieben nach Umkehrschluss[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte dieses Lemma gerne nach Umkehrschluss verschieben, da der deutsche Name in der deutschsprachigen Wikipedia Vorrang haben sollte, er ist genauso gebräuchlich, wie der lateinische. --MfG: --FTH DISK 11:51, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vielen Dank, Ra´ike. --MfG: --FTH DISK 13:35, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

die Begriffe 'Umkehrschluss' (jur.) und 'Kontraposition' (log.) haben m.E. nichts miteinander zu tun[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel zum Suchwort 'Kontraposition' suggeriert m.E., dass der juristische Begriff 'Umkehrschluss' irgendetwas mit diesem zu tun hätte. Meines Erachtens bezeichnen die Juristen als Umkehrschluss offenbar etwas der Art:
Ein Straftatbestand A hat per Gesetz eine Strafe B zur Folge. Dann hat (jur. Umkehrschluss!) ein von diesem Gesetz nicht abgedeckte Tat nicht die Strafe B zur Folge.
Das ist etwas völlig anderes als ein Umkehrschluss in der Logik/Mathematik, zumindest so wie er auf der Seite 'Kontraposition' beschrieben ist: Dort wäre ein Umkehrschluss:
Alle die eine Straftat A begehen bekommen die Strafe B. Wenn also (Umkehrschluss!) jemand nicht die Strafe B bekommt, hat er offenbar nicht die Straftat A begangen.
--92.230.239.159 20:14, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

==Der Artikel ist überhaupt schlecht geschrieben, wenn ich sagen darf, und das Beispiel schlecht gewählt. Man braucht ja zur Abstreitung der Anwendbarkeit des Diebstahlparagraphen (neben der des Gebrauchsanmaßungsparagraphen) gar nicht erst von einer "teleologischen" Interpretation zu reden, da der Tatbestand des ersten ja schon wortwörtlich unterstellt, ein Vorhaben zur Aneignung (!) liege vor. Ohne ein solches Vorhaben greift der Paragraph ohnehin nicht.

Im Falle der Verneinung analogischer Anwendung des Gebrauchsanmaßungparagraphen könnte man, wenn man's wirklich will, zwar von einem Umkehrschluss reden, aber weit einfacher als es jetzt geschieht. Man stellt einfach fest, dass Gebrauchsanmaßung nach Wortlaut des bewussten Paragraphen auf Fahrzeuge beschränkt ist, dass also wortwörtlich gesehen der Paragraph nicht greift wenn zB ein CD "zeitlich angemaßt" wird. Meinte dann einer (analogisch denkend), Anwendung komme trotzdem in Betracht, da CDs gleichwohl Sachen sind wie Fahrzeuge, so könnte man dem entgegenstellen, dass allem Anschein nach die Beschränkung auf Fahrzeuge keinem zufälligen Versäumnis des Gesetzgebers zuzuschreiben sei. Hätte also der Gesetzgeber größeren Anwendungsbereich gewünscht, so hätte er dies ausdrücklich bestimmt (A -> B). Er hat dies nicht getan, also lag der Wunsch nicht vor (nicht-B, also nicht-A).== ~ Michael van Veen (nicht signierter Beitrag von 145.50.39.12 (Diskussion | Beiträge) 15:09, 11. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Kein Umkehrschluss? Doch![Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wird der Umkehrschluss nicht erklärt, sondern Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen,um einen Gesetzesverstoß festzustellen.

Beispiel:

A: Es regnet. B: Die Strasse ist nass.

Der Schluss, wenn A, dann B, ist nur dann falsch, wenn A wahr, B aber falsch ist. In allen anderen Fällen ist er richtig. Der Umkehrschluss kann nun lauten: Wenn B, dann A. Dieser Schluss kann falsch sein, denn die Strasse kann auch aus anderen Gründen nass sein, als durch den Regen.

Der Umkehrschluss, wenn nicht B, dann nicht A ist hingegen immer richtig, denn wenn die Strasse nicht nass ist, kann es auch nicht regnen.

Das Beispiel "Hunde ohne Maulkorb dürfen nicht in die Fleischerei" hingegen ist kein logisches Gesetz, sondern ein juristisches.Es handelt sich überhaupt nicht um einen Umkehrschluss, sondern um die Prüfung, ob die Bedingungen des Gesetzesverstoßes gegeben sind. Es gibt dabei drei Aussagen, nämlich A: Dieses Tier ist ein Hund (Prämisse 1), B: Dieses Tier trägt keinen Maulkorb(Prämisse 2) und C: Hunde ohne Maulkorb dürfen nicht in die Fleischerei (zu erfüllendes Gesetz).Ein Gesetzesverstoß liegt dann, vor, wenn A und B gleichermaßen zutreffen.

Es gilt also: Wenn (A und nicht B), dann C

A und B sind nur dann erfüllt, wenn das Tier ein Hund ist und keinen Maulkorb trägt. Ist das Tier kein Hund, dann spielt es keine Rolle, ob es einen Maulkorb trägt. Dies ergibt sich aus der Wahrheitswerteverteilung.

Wenn A und nicht B dann C

    W           W      W
    W           F      F
    F           W      F
    F           F      F

Das Beispiel taugt daher nicht zur Verdeutlichung eines Umkehrschlusses, weil es keiner ist. Es handelt sich lediglich um eine Und-Verknüpfung zweier Aussagen.


Grüsse Philon von Megara

Ich habe da gleich mehrere Einwände. Mit der Aussage „wenn nicht B, dann nicht A ist hingegen immer richtig“ widersprichst du dir selbst. Völlig richtig hast du zuvor bemerkt, dass diese Aussage dann falsch ist, wenn „A wahr, B aber falsch ist“. Daran ändert sich auch nichts, wenn wir den Umkehrschluss formulieren.
„Wenn B, dann A“ würde ich nicht als Umkehrschluss bezeichnen. Es ist der verbotene Rückschluss.
Wenn die Aussage B für „Dieses Tier trägt keinen Maulkorb“ steht, dann sollte sie in der Aussage „Wenn (A und nicht B), dann C“ kein weiteres Mal negiert werden.
Ich würde es so formulieren: Wenn H ein Hund ist und keinen Maulkorb trägt, dann darf H nicht in die Fleischerei. Dann wäre der Umkehrschluss: Wenn H in die Fleischerei darf, dann ist H kein Hund oder H trägt einen Maulkorb. Niemand hat behauptet, dass die Aussage ein logisches Gesetz ist. Der Umkehrschluss aus Rechtsvorschriften folgt nur denselben Regeln. --Shcemirfnik (Diskussion) 12:47, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ein weiterer Erklärungsversuch zur Definition eines Umkehrschlusses[Quelltext bearbeiten]

Die Frage, warum ausgerechnet viele Hollywood-Stars psychische Probleme haben, beantworten Psychologen gemeinhin mit dem Umkehrschluss, dass eben oft Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten Stars werden.

Wenn es keine Schlussfolgerung gibt, dann lässt sich auch kein Umkehrschluss bilden. Vielleicht ist folgender Schluss gemeint: „Wenn Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten Stars werden, dann haben Hollywood-Stars psychische Probleme.“ Dann bedeutet das umgekehrt: „Wenn Hollywood-Stars keine psychischen Probleme haben, dann werden Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten keine Stars.“ --Shcemirfnik (Diskussion) 12:05, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten