Diskussion:Umlage U3

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.110.254.126 in Abschnitt Behindertenwerkstätte
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Rechtsgrundlage?[Quelltext bearbeiten]

Es wäre interessant zu erfahren, in welchem Gesetz die Umlage U3 geregelt ist. Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz ist ja nur ein Artikelgesetz, das andere Gesetze geändert und ergänzt hat. --Forevermore 20:38, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Insolvenzgeldumlage[Quelltext bearbeiten]

Es gibt kein U3-Verfahren. Es nennt sich Insolvenzgeldumlage, aber nicht U3. Im Gegensatz zur U1 und U2 welche im AAG so beziffert werden, wird die Insolvenzgeldumlage im § 358 ff SGB III nicht als U3 beziffert. Auch als Sprachgebrauch ist dies nicht hinnehmbar, da die ursprüngliche U3 vor Jahren abgeschafft wurde.

MfG (nicht signierter Beitrag von 217.86.212.254 (Diskussion) 08:53, 11. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Behindertenwerkstätte[Quelltext bearbeiten]

Wichtig wäre vielleicht zu erwähnen, dass Angestellte in einer Behindertenwerkstatt ebenfalls eine Ausnahme sind, da Sie als nicht Beschäftigte gelten. (nicht signierter Beitrag von 217.110.254.126 (Diskussion) 12:47, 7. Mär. 2016 (CET))Beantworten