Diskussion:Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2001:638:A000:1001:131:188:3:78 in Abschnitt Falsche Angaben?
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Falsche Angaben?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: „In den Berichten an den Deutschen Bundestag zum Kulturbund der DDR und der SED im Zusammenhang mit dem Aufbau-Verlag hat die Unabhängige Kommission zahlreiche falsche Angaben gemacht.“ Bitte belegen, sonst muss die Behauptung gelöscht werden. --Malabon (Diskussion) 11:11, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Da kam in einem anderen Artikel auch kein Beleg. Daher erst mal raus.--Tohma (Diskussion) 11:33, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

na ja, was soll die Aufregung ? das ist doch längst geklärt.

... im März 2008 entschied der Bundesgerichtshof nach 13 Jahren Prozessführung (!!) in letzter Instanz, dass der Aufbau-Verlag immer noch dem Kulturbund gehört, er sich also nie in Volkseigentum befand und damit auch nicht im Eigentum der Treuhandanstalt.[6] Daher hatte 1991 die Treuhandanstalt unrechtmäßig den Verlag an die Investorengruppe um Lunkewitz verkauft. Da einige der Beamten gemäß ihren Aktenvermerken von der wahren Eigentümerschaft wussten, verklagt Lunkewitz seit 2009 die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) auf einen Schadensersatz von 27 Millionen Euro; dieser Betrag entspricht der Summe seiner bis dahin in den Verlag getätigten Investitionen.[6]

siehe http://www.sueddeutsche.de/kultur/aerger-um-den-aufbau-verlag-ich-habe-gewonnen-und-schlafe-schlecht-1.258842 http://www.welt.de/kultur/article1847561/Aufbau-Verlag-gewinnt-Rechtsstreit-in-Karlsruhe.html http://www.deutschlandfunk.de/vermoegenslose-huelle.691.de.html?dram:article_id=51493 http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bernd-f--lunkewitz-hat-im-rechtsstreit-um-den-aufbau-verlag-gewonnen--doch-das-bange-spiel-geht-weiter-die-raeuber-und-der-retter,10810590,10552326.html

http://www.focus.de/kultur/buecher/tid-10766/aufbau-verlag-keine-ploetzliche-erkenntnis_aid_311456.html


Die THA verfolgte unrechtmässig auf Betreiben UKPV (Falschangaben oder oder unterlassene Richtigstellung oder Schludgrigkeit ? oder mangeldne Fachkompetenz ) die Vereinnahmung und Verscherbelung des Aufbauverlag, wie der BGH rechtskräftig festststellte.

wer s nicht glaubt, frage mal Herrn Lunkewitz. der schicht euch gerne das Aktenzeichen zu Aktenzeichen 16 U 175/05)

das Thema Offene Vermögensfragen ist ein sehr dankbares. Gruss ----- (nicht signierter Beitrag von 2001:638:A000:1001:131:188:3:78 (Diskussion | Beiträge) 15:57, 11. Jan. 2016 (CET))Beantworten