Diskussion:Ungarisches Referendum über EU-Flüchtlingsquoten

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Ungültige Stimmen[Quelltext bearbeiten]

Jetzt ist aber immer noch unklar wieviel ungültige Stimmen es gab. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 23:00, 2. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Einen Beleg vermisse ich immer noch für die Zahl der ungültigen Stimmen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 02:30, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten


Die Tabelle unten ist so natürlich Quark wenn oben gross 100% steht und dann die Bezuggrösse einfach immer wieder still geändert wird. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 02:16, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Juristische Nachspiele[Quelltext bearbeiten]

Dieses Referendum wird juristische Nachspiele haben, denn einerseits kann nicht ein einzelnes Mitglied (der EU), welches vertraglich gebunden ist, einseitig seinen (nationalen) Willen durchsetzen, wobei die gültige Vertragsgrundlage das Dublin-Abkommen ist, andererseits wird sich unweigerlich die juristische Frage nach der "inneren Wahlrechtskonstruktion" stellen. Vom Inhaltlichen also abgesehen, dass es sich hier um eine wirklich bemerkenswerte Unsolidarität mit den anderen EU-Staaten handelt, wird also juristisch zu klären sein, ob der Ausgang des Votums tatsächlich "ungültig" sein kann.

Ich kann nicht genau sagen, welche Staatsorgane welche Kompetenzen in Ungarn besitzen und ob die Abstimmung daher formal überhaupt juristisch aufarbeitbar ist, aber ich bin mir sehr sicher (und würde einiges drauf verwetten), dass das deutsche Verfassungsgericht dieses Votum (dem Ergebnis nach) für gültig erklären würde (sofern es sich auf Deutschland bezöge, versteht sich). Im Artikel ist z. Zt. von einer Wahlbeteiligung von 43 %, bei 98 % "Nein"-Votierung die Rede. Das heisst: wären danach 8 % der Wahlberechtigten zusätzlich zur Abstimmung gegangen und hätten allesamt mit "Ja" gestimmt, so hätte die "Nein"-Votierung nach diesen Zahlen immer noch bei mehr als 82 % gelegen, wodurch das Ergebnis wegen 51 %-iger Wahlbeteiligung aber plötzlich als "gültig" gewertet worden wäre. (Nur) durch seine ademokratische Wahlenthaltung konnte ein Vertreter der Minderheitsmeinung also die Wirksamkeit der (dazu riesigen) demokratischen Mehrheit verhindern. Das ist ein der Teleologie eines solchen Wahlgesetzes völlig widerstrebender Konstruktionsfehler dieses betreffenden Gesetzes, welches zumindest das deutsche Verfassungsgericht so verwerfen würde und aller Wahrscheinlichkeit durch den "mutmasslichen Willen" des Gesetzes ersetzen würde, welcher besagt: "Die Mehrheit der gültigen Stimmen entscheidet, wenn diese mindestens einem Viertel der Wahlberechtigungen entspricht." Hier wäre im Sinne des Rechts also zu hoffen, was man politisch eigentlich nicht befürworten kann. Aber das Recht ist im Rechtsstaat eben auch kein politisches Wunschkonzert.

Wer nun denkt, so stelle ich mir einen ungarischen Politiker vor, zu dumm ein Wahlgesetz richtig zu formulieren, dem sei gesagt, dass wir in Deutschland exakt denselben Konstruktionsfehler bei einer der ganz wenigen Situationen des Plebiszits auf Bundesebene, wenn es nämlich um eine Neuordnung von Bundesländern ginge, im Grundgesetz(!) stehen haben, der nur auf einen ähnlichen Fall wartet, um verfassungsrichterlich korrigiert zu werden. In einem in sehr viel komplexerem Sinne ähnlichen, aber sogar viel akademischeren Fall hat des Verfassungsgericht übrigens bereits einmal in diesem Sinne geurteilt, Stichwort: negatives Stimmgewicht.

Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 11:30, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

"klare Niederlage" und "schallende Ohrfeige" für Orban[Quelltext bearbeiten]

Hier ist von "klaren Niederlagen" und "schallenden Ohrfeigen" für Orban die Rede, die ich so schallend gar nicht vernehmen kann. Angenommen es hätte jeder Berechtigte, der wie Orban "Nein" zur Fragestellung sagt, auch tatsächlich abgestimmt, so hätte letzterer auch bei einer Wahlbeteiligung von traumhaften 80 % noch eine satt mehrheitliche Zustimmung zu seiner Position. Unter anderen Opportunitäten hätte man einem Politiker eine fürstliche oder staatstragende Unterstützung durch sein Volk attestiert, "klaren Niederlagen" und "schallenden Ohrfeigen" würde ich bestenfalls als Populismus, eigentlich aber als Rabulistik bezeichnen. Viele Grüße! --95.112.26.184 16:43, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Fand ich auch alles sehr seltsam, insbesondere dass anfangs die 98% überhaupt nicht berichtet wurden. Allerdings ist die Einleitung umseitig mittlerweile einwandfrei gelungen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 22:40, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten