Diskussion:Unrechtsverkehr

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von R2Dine in Abschnitt Begrifflichkeit
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Begrifflichkeit[Quelltext bearbeiten]

Ein Lehrbuch von 1906 reicht nicht aus, um eine Aussage zur juristischen Terminologie der Jetztzeit zu begründen. Soweit das Wort auch späterhin, eher spärlich und auch schon in Anführungszeichen verwendet, auftaucht, scheint es in einem ganz speziellen Kontext (Delikt und Rechtsschein) verwendet zu werden, der dann auch im Artikeltext erwähnt werden müsste. --Hajo-Muc (Diskussion) 09:47, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nur zu. Die online verfügbare und verlinkbare Quellenlage ist sehr dünn, aber tu Dir keinen Zwang an und ermittle weiter. Grüße R2Dine (Diskussion) 11:29, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten