Diskussion:Unternzenn

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Schubbay in Abschnitt Geschichte
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Geschichte[Quelltext bearbeiten]

„Es übte das Hochgericht und die Dorf- und Gemeindeherrschaft auch über Egenhausen und Rosenbach aus. In Ober- und Unteraltenbernheim war es gemeinsam mit der Deutschordenskommende Virnsberg Dorfherr. Neben den 26 Anwesen in Unternzenn war es noch Grundherr in Breitenau (1 Anwesen), Egenhausen (56), Ipsheim (2), Oberaltenbernheim (9), Rosenbach (11), Unteraltenbernheim (22).“ Wer ist mit „es“ gemeint? --Schubbay (Diskussion) 11:59, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten