Diskussion:Unterweisung

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Unterweisung ist außerdem in der Berufsbildung ein wichtiger Begriff --Carlo Cravallo 08:48, 16. Jun 2005 (CEST)

Einweisen unterscheidet sich vom Unterweisen dadurch, dass es nicht auf die Durchführung von bestimmten Arbeiten als solchen gerichtet ist. Einweisen ist z.B. die Information eines Betriebsfremden über die Umgebungsgefahren eines für ihn neuen, unbekannten Arbeitsumfeldes. Hierzu gehören auch Hinweise über betriebsspezifische Details (,,was"-Vorgaben), die Fremdfirmenmitarbeiter kennen müssen, damit der der Fremdfirma erteilte Auftrag (Werkvertrag) von dieser unter eigener Regie und Verantwortung selbstständig erfüllt werden kann (,,wie"-Vorgaben). Für das Einweisen der Fremdfirma ist der Auftraggeber (Führungskraft, Vorgesetzter) bzw. der von ihm eingesetzte Beauftragte als Aufsichtsperson mit Überwachungsbefugnis zuständig.

Unterweisen ist ein wichtiges Führungsmittel, das durch § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschriften (u.a. § 7 BGV A1) geregelt ist und der Führungspflicht entspringt. Mitarbeiter sind über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung unmissverständlich zu informieren (belehren), und zwar mindestens einmal jährlich. Unterweisen unterscheidet sich grundlegend vom Einweisen.

Unterwiesene Person ist, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Dokumentation[Quelltext bearbeiten]

Woraus begründet sich, dass (wie im Artikel beschrieben) die Dauer dokumentiert werden muss? Ich weiß dazu keine Rechtsgrundlage.