Diskussion:Unveräußerliches Gut

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.133.189.175 in Abschnitt körperliche Unversehrtheit
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Lemmabedeutung in Österreich und Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Kann es sein, dass das nur Österreich betrifft? --103II 10:17, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, von Kommilitonen und fertig studieren Juristen aus Deutschland weiß ich, daß es das unveräußerliche Gut zumindest dort auch gibt. Eine Gesetzesquelle kann man dafür schwer angeben, weil es nur von der Rechtsprechung entwickelt wurde und interpretativ unter die Unmöglichkeit der Erfüllung gefasst wird (wenn ich mich recht erinnere). So ist bspw. ein Vertrag über die Übertragung der Vaterschaft von vornherein unerfüllbar und daher nie existent geworden.
Aber vielleicht kann ja ein deutscher Jurist aus dem Portal Recht hier auskunft geben? Insbesondere wären natürlich Gerichtsentscheide interessant, die hierüber etwas enthalten. Hat jemand zugriff auf Juris? --Chris Carter (bla|+/-) 12:16, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Diskussion im Portal:Recht[Quelltext bearbeiten]

Bitte Portal Diskussion:Recht/Archiv_2008-I#Unveräußerliches Gut beachten.--Berlin-Jurist 19:51, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

körperliche Unversehrtheit[Quelltext bearbeiten]

Wie vertraegt sich dieTatsache, dass die körperliche Unversehrtheit ein unveräußerliches Gut ist, mit meinem Recht, mit einem Arzt per Vertrag ueber eine Behandlung die Verletzung meiner körperlichen Unversehrtheit wirksam zu vereinbaren ? -- Juergen 80.133.189.175 13:53, 31. Jan. 2010 (CET)Beantworten