Diskussion:Uwe Witt (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von A. Leiwand in Abschnitt Unzulässige Schlussfolgerung
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Unzulässige Schlussfolgerung[Quelltext bearbeiten]

Zu [1] und [2] von Elsavbrabant (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch): In dem Sitzungsprotokoll steht nicht, dass Witts Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen worden ist, darin steht vielmehr der Redebeitrag Witts (auf S. 13830, das wäre hätte mindestens zum Einzelnachweis gehört), aus dem zitiert wird. Dass die Äußerung Witts aus dem Zusammenhang gerissen worden sei, ist eine Schlussfolgerung/Behauptung Elsavbrabants, und damit in einem enzyklopädischen Artikel unzulässig. Als Belege sind keine Primärquellen, sondern Sekundärquellen erforderlich. Elsavbrabant, ein neutraler Standpunkt ist eine wesentliche Voraussetzung für die Mitarbeit. --A. Leiwand (Diskussion) 06:03, 1. Mär. 2022 (CET)Beantworten