Diskussion:VOB/A

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Tinu Schmid
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Im Text steht: "Der § 3a kennt außerdem noch den Wettbewerblichen Dialog. Ein Wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags. Nähere Einzelheiten siehe § 3a der VOB/A."

Im aktuellen Text der VOB/A (Fassung 2019) kann ich den "Wettbewerblichen Dialog" in § 3a nicht erkennen. Ich vermute, dass der Text hier nicht (mehr?) stimmt. Kann sich dem bitte jemand annehmen?--Tinu Schmid (Diskussion) 10:44, 6. Sep. 2020 (CEST)Beantworten