Diskussion:Vereinsgesetz (Deutschland)
Mit dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist an sich das Wesentliche zum Regelungsgehalt gesagt. Die zitierte abweichende Einzelmeinung sollte jedoch nicht übergangen werden. Sie lässt sich aber nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung begründen. Die vom Autor 80.130.76.145 vorgenommenen Änderungen erwecken aber gerade diesen Eindruck! Deshalb wurde der ursprüngliche Text wieder hergestellt und ergänzend auf die zitierte Einzelmeinung eingegangen. Damit soll über das zitierte Urteil des BVerwG hinaus deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Regelungsgehalt des Vereinsgesetzes nicht darin besteht, Vereine zu verbieten, aus deren rechtlich zulässigen Zielen rechtmäßiges Handeln erwächst und rechtmäßige Gerichtsentscheidungen folgen, da solche Folgen in einem Rechtsstaat keine Beeinträchtigungen von Rechtsgütern darstellen können. --Han Ulrich 00:57, 18. Jan. 2008 (CET)
Vereinsverbot
[Quelltext bearbeiten]M.E. nach sollte das "Vereinsverbot" ein eigenes Lexem bekommen. Was denken Sie? --Wissenslehre (Diskussion) 11:49, 27. Sep. 2023 (CEST)