Diskussion:Verlustvortrag

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 88.77.225.64 in Abschnitt Verlustrücktrag
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Mir fehlt hier noch die genaue Vorgehensweise beim Verbuchen eines Verlustvortrags in der Buchhaltung. Stimmt es, dass man den Verlustvortrag als ein "negatives Passivkonto" führt? --84.129.16.117 10:54, 24. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Es wäre schön, wenn jemand noch die angesprochene handelsrechtliche Bedeutung erläutern könnte. (nicht signierter Beitrag von 217.91.116.85 (Diskussion) 09:58, 29. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Woraus ergibt es sich, dass in Österreich nur die drei betrieblichen Einkunftsarten zum Verlustvortrag genutzt werden können? (nicht signierter Beitrag von 62.225.8.78 (Diskussion) 15:34, 11. Aug. 2011 (CEST)) Okay, jetzt habe ich es selber gefunden § 18 Abs. 6 EStG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570 Ich würde gern den Beleg anpassen - der bestehende funktioniert sowieso nicht mehr - aber das funktioniert bei mir leider nicht.--2003:E9:A701:D8D2:8167:93F5:D312:5E89 09:41, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Steuerrecht[Quelltext bearbeiten]

M.E. ist in § 10d EStG genau definiert, was abgezogen werden darf, das ist doch die Legaldefinition. Die Ausführungen des BFH sind daher verzichtbar, die Beschränkung kann ich sowieso nicht nachvollziehen. Die Regelungen betreffen alle Einkunftsarten abgesehen von den Besonderheiten bei Kapitalerträgen (aber die Abgeltungssteuer ist ja deutlich neuer als das Urteil...).217.110.209.235 15:40, 13. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Verlustrücktrag[Quelltext bearbeiten]

ist für einen kleinen Einkommensteuerzahler doch viel interessanter. Warum wird das so stiefmütterlich erwähnt, aber von dem Suchbegriff hierhin verlinkt? --88.77.225.64 22:49, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten