Diskussion:Vertrag zu Lasten Dritter

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 91.137.11.218 in Abschnitt Rundfunkstaatsvertrag
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Völkerrechtliche Verträge zu Lasten Dritter[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Beispiele? --88.73.68.3 23:26, 30. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Münchner Abkommen von 1938. --92.208.242.237 19:27, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter" wird die Übereignung behandelt. Das ist etwas widersprüchlich.

Rundfunkstaatsvertrag[Quelltext bearbeiten]

Wieso handelt es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag nicht um einen Vertrag zu lasten Dritter ? (nicht signierter Beitrag von 148.244.102.210 (Diskussion) 22:17, 17. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Weil der RSV nur ein Vertrag ist, der die in Gesetzen gegossenen Kosten über alle Bundesländer einheitlich regelt.
Sprich: die Kosten entstehen aus (Landes-)Gesetzen, der Vertrag regelt nur das alle Bundesländer die gleichen Kosten haben.
Ansonsten aber Grundsatzdiskussion... ab wann ist es Steuer bzw. Abgabe und warum muss ich für etwas zahlen dass ich nicht nutze etc. pp. - braucht man hier nicht wieder ausweiden. Dafür gibt es in den entsprechenden Artikeln der Wikipedia bereits _ausreichend_ lange Diskussionen. --91.137.11.218 13:36, 13. Sep. 2023 (CEST)Beantworten