Diskussion:Vertrag zu Lasten Dritter
Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 91.137.11.218 in Abschnitt Rundfunkstaatsvertrag
Völkerrechtliche Verträge zu Lasten Dritter[Quelltext bearbeiten]
Gibt es Beispiele? --88.73.68.3 23:26, 30. Jun. 2011 (CEST)
- Münchner Abkommen von 1938. --92.208.242.237 19:27, 8. Sep. 2014 (CEST)
Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter[Quelltext bearbeiten]
Im Abschnitt "Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter" wird die Übereignung behandelt. Das ist etwas widersprüchlich.
Rundfunkstaatsvertrag[Quelltext bearbeiten]
Wieso handelt es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag nicht um einen Vertrag zu lasten Dritter ? (nicht signierter Beitrag von 148.244.102.210 (Diskussion) 22:17, 17. Aug. 2019 (CEST))
- Weil der RSV nur ein Vertrag ist, der die in Gesetzen gegossenen Kosten über alle Bundesländer einheitlich regelt.
- Sprich: die Kosten entstehen aus (Landes-)Gesetzen, der Vertrag regelt nur das alle Bundesländer die gleichen Kosten haben.
- Ansonsten aber Grundsatzdiskussion... ab wann ist es Steuer bzw. Abgabe und warum muss ich für etwas zahlen dass ich nicht nutze etc. pp. - braucht man hier nicht wieder ausweiden. Dafür gibt es in den entsprechenden Artikeln der Wikipedia bereits _ausreichend_ lange Diskussionen. --91.137.11.218 13:36, 13. Sep. 2023 (CEST)