Diskussion:Vertraulichkeit

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Technische Maßnahmen…[Quelltext bearbeiten]

Die Änderung von 217.234.205.193 halte ich für falsch: Die Daten werden mittels kryptografischer Verfahren vor unbefugten Dritten während einer Übertragung verschlüsselt. Die Daten liegen auf dem Quell- und auf dem Zielrechner unverschlüsselt vor. Das mag für einige Implementierungen gelten, aber nicht allgemein: Eine verschlüsselte Notebook-Festplatte dient offensichtlich dem Schutz der Vertraulichkeit (die gefährdet wäre, wenn das Gerät gestohlen oder verloren wird). Ich werde den Satz daher erst einmal wieder entfernen -- Falls jemand anderer Meinung ist, bitte ich um konkretere Ausführungen. --vwm 12:04, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Begriffsbestimmung[Quelltext bearbeiten]

Vertraulichkeit ist die Eigenschaft einer Nachricht, nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein. Das scheint mir eine unnötig bürokratische Begriffsbestimmung. Sicher gibt es Akten, die als "vertraulich" eingestuft sind, obwohl sie veröffentlicht wurden. Für die Bestimmung von Vertraulichkeit geht es aber doch nicht um eine legale Intention, sondern um einen lebensweltlichen Sachverhalt: Vertraulichkeit ist die Eigenschaft einer Nachricht nur für einen bestimmten Empfängerkreis zugänglich zu sein. --Gregor (Diskussion) 12:35, 18. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]