Diskussion:Villa von Bülow

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Kammerpräsident v. Bülow
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Kammerpräsident v. Bülow[Quelltext bearbeiten]

Der Bauherr war als Kammer-Präsident keineswegs für die Justiz in Braunschweig zuständig, sondern für die Verwaltung des Staatsvermögens, also Domainen, Forsten und wohl auch Steuern; seinen Titel als „Präsident“ könnte er vielleicht auch wegen seiner Stellung als (zeitweiliger) Präsident der 2. Kammer der Ständeversammlung erhalten haben? Jedenfalls scheint das 1823 der Fall gewesen zu sein, als die beiden Präsidenten der Ständeversammlung, Plessen für die erste Kammer und Bülow für die zweite, mit dem hannoverschen Guelphen-Orden ausgezeichnet wurden (siehe hannoverscher Staatskalender auf 1826, S. 19). Zum Präsidenten der Kameralverwaltung wurde er - nach 12 Jahren als 1. Direktor - erst 1831. --Hvs50 (Diskussion) 22:46, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten