Diskussion:Vollstreckungsverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Rüeblibüebli in Abschnitt Vollstreckungs- vs. Erkenntnisverfahren
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vollstreckungs- vs. Erkenntnisverfahren[Quelltext bearbeiten]

Unter Acta iure imperii wird zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren unterschieden und in diesem Zusammenhang hierher verwiesen. Keine der drei hier angebotenen Bedeutungen scheint zu dieser Verwendung des Wortes Vollstreckungsverfahren zu passen.

Kann und mag ein Jura-Experte diese Diskrepanz auflösen?

-- Knottel 19:02, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Im Erkenntnisverfahren legt das Gericht fest, was gilt. Im Vollstreckungsverfahren wird der rechtmässige Zustand hergestellt, wenn die verpflichtete Partei sich weigert. Das kann sein: Inkasso, Zwangsräumung, Beschlagnahme, Ordnungsbusse usw. Dabei wird nicht mehr neu entschieden, ob die Rechte und Pflichten bestehen. --Rüeblibüebli (Diskussion) 11:28, 13. Jul. 2012 (CEST)Beantworten