Diskussion:Vorführdienst

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Aktenstapel
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Also so richtig ausgegoren ist der Artikel noch nicht. Wird hier nun die Handlung des Vorführens beschrieben, wozu es schon einen Artikel gibt, oder wollen wir uns mehr den davon betroffenen "Einheiten" widmen mit den dazugehörigen Ausrüstungen, Orten usw. Bsp: im Saarland gibt es eine spezielle Gruppe von Wachtmeistern die von Gericht zu Gericht reist, um dort die Vorführungen durchzuführen. Für Stadtstaaten in Deutschland halte ich das aufgrund der Größe auch für möglich. Dann wäre da noch zu trennen zwischen Fahrt zur Vorführung, die die JVA in der Regel durchführt und der Vorführung selbst, die dann die Wachtmeister durchführen. Zwischen beiden Dingen werden die Gefangenen in Zellen bei der Justiz, also in den Gerichtsgebäuden , untergebracht. Zum Vorführen selbst gibt es auch nicht nur die Handschelle. Also, entweder grundlegend überarbeiten oder ich übernehme, denn ich mache das als Beruf.....  ;-)scif 11:39, 24. Aug. 2007 (CEST)

Der Einwand war völlig richtig, ich habe das nach 7 Jahren in der Einleitung mal geändert. Aktenstapel (Diskussion) 06:22, 6. Sep. 2014 (CEST)Beantworten