Diskussion:Waffensachkunde

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von SiriusB in Abschnitt Erlöschen der Sachkundebescheinigung?
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Erlöschen der Sachkundebescheinigung?[Quelltext bearbeiten]

Kann die Sachkundebescheinigung als amtliche Voraussetzung erlöschen, wenn jemand zu lange keinen Umgang mit Waffen hatte? Beispiel: Jemand nimmt an einem Sachkundekurs für Sportschützen teil und besteht die Prüfung, kann dann aber, aus welchen Gründen auch immer, für einen langen Zeitraum (Auslandsjob, finanzielle Gründe etc.) nicht am Schießsport teilnehmen (und hat auch zwischenzeitlich keine WBK etc. beantragt). Kann dann die Gültigkeit der bestandenen Prüfung aberkannt und eine Nachschulung verlangt werden? Meines Wissens gibt es so etwas in der Fliegerei, wo ein Pilot seine Lizenz verliert, wenn er nicht eine Mindestzahl von Flugstunden pro Jahr absolviert. Und auch für den Führerschein war so etwas meines Wissens mal in der Diskussion.--SiriusB 15:49, 29. Apr. 2010 (CEST)Beantworten