Diskussion:Walter Bäz-Dölle
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Logik[Quelltext bearbeiten]
Schon die Gesetze der Logik belegen, dass im Artikel einiges nicht stimmt
in Ausbildung vom 13. bis 15. Lebensjahr, ab 15. Lebensjahr im elterlichen Betrieb - War Kinderarbeit in der DDR nicht verboten?
- Das war früher so. Schulpflicht bis 14/15 Jahre, dann in die Arbeit. Die Lehre kann er ja auch schon während der Schule gemacht haben (früher Fall von Dualer Ausbildung). --Logo 00:38, 30. Nov. 2017 (CET)