Diskussion:Washingtoner Vertrag

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 77.22.250.73 in Abschnitt Washingtoner Arbeitszeitabkommen von 1919
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Verhältnisrechnungen[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Der Flottenvertrag regelt die Flottenstärken der Großmächte Großbritanniens, Japans, Frankreichs, Italiens und der USA zueinander. Diese sollen ab sofort im Verhältnis 5:3:1,75:1,75:5 gehalten werden." Hm. 4 Zahlen, 5 Länder? Gibt's eine Quelle? --Gulliveig 19:16, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich seh ehrlich gesagt 5 Zahlen und 5 Staaten: GB (5) : J (3) : F (1,75) : I (1,75) : USA (5). Dasselbe Verhältnis ist im Artikel Flottenkonferenz zu finden, außerdem u.a. hier, hier und hier. --rdb? 15:25, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Begriffsklährung[Quelltext bearbeiten]

Sollte man da nicht einfach eine Begriffsklährung machen und alles in Artikel auflösen?--Sanandros 01:50, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Formal wäre das sicher richtig, allerdings würden dann zu der Mehrzahl der Abkommen bestenfalls Stubs entstehen. Deshalb würde ich im gegenwärtigen Zustand bei der jetzigen Auflistung bleiben. --Martin Zeise 18:46, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Washingtoner Arbeitszeitabkommen von 1919[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe das Washingtoner Arbeitszeitabkommen bzw. 'Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit in gewerblichen Betrieben auf acht Stunden täglich und achtundvierzig Stunden wöchentlich' von 1919 ergänzt. Auf http://www.gesetze-im-internet.de/musch_bkg/MuSchÜbkG.pdf hatte ich das "Gesetz über das Washingtoner Übereinkommen betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft" gefunden und bei Wikipedia nichts zu diesem Übereinkommen gefunden. Das ist nun also quasi das Ergebnis meiner Suche. Gruß --77.22.250.73 14:28, 18. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo, dann noch eine Änderung. Im MuSchÜbkG geht es tatsächlich um das "Washingtoner Übereinkommen betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft" vom 29. November 1919 [wie man sich beim Gesetzestitel ja schon fast hätte denken können... ;-)] und nicht um das "Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit in gewerblichen Betrieben auf acht Stunden täglich und achtundvierzig Stunden wöchentlich". Aber auch dieses würde ich drin lassen. Vielleicht können ja irgend wann einmal Artikel dazu erstellt werden. Gruß --77.22.250.73 15:02, 18. Okt. 2017 (CEST)Beantworten