Diskussion:Waurichen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 217.255.133.237 in Abschnitt freiwillige feuerwehr der geilenkirchener stadtteile
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franzosenzeit 1794 - 1813[Quelltext bearbeiten]

hat niemand kenntnisse über das schicksal waurichens in der zeit der französichen besetzung, also des des departement de la roer? bei beeck zb. steht was dazu... (nicht signierter Beitrag von 92.204.54.240 (Diskussion) 21:49, 6. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

freiwillige feuerwehr der geilenkirchener stadtteile[Quelltext bearbeiten]

Brandschutz ( feuerwehr) etc ist nach gesetz eine pflichtaufgabe der gemeinde, diszipinarvorgesetzter bislang der stadtdirektor (nun in personalunion der bürgermeister), das ist eine einrichtung der gemeinde, finanziert durch die gemeinde. Die Gemeinde ist Eigentümer aller Einrichtungen und Fahrzeuge. Eine kommunale einrichtung der öffentlichen hand. Eine körperschaft öffentlichen rechts. Organisatorisch dem ordnungsamt zugewiesen (Ehrenamt). Fachl. leitung, Einsatz und tätigkeiten erfolgt im auftrage des Amtes (Verwaltung) durch haupt- und/ oder ehrenamtl. tätige fachleuten gem. den richtlinien der feuerwehr, besonders der FwDV2 [1].

Siehe dazu auch:

Es ist jedermann (also auch den tätigen) unbenommen, "unter sich", z.B. zur förderung von tradition und brauchtum, eine vereinigung, einen "verein" (Klub) zu bilden. Dies geschieht aus unterschiedl. gründen, mitunter auch, um als gemeinnütziger verein (e.V.) steuerrechtl. unbeschadet sein zu können, wenn z.B. aus der verein- oder kameradschaftskasse (nicht gemeindekasse) feuerwehrfeste zur förderung von tradition und brauchtum gehalten werden und dies mit einnahmen verbunden sind. --217.255.133.237 07:30, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten