Diskussion:Weißenburger Pogromprozess

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Silvicola in Abschnitt Unklarer Zeitbezug
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Zahl der Angeklagten[Quelltext bearbeiten]

Bei Benz findet sich die Zahl 56 (statt 57). Andererseits paßt diese Zahl natürlich nicht zu den im Text angegebenen 46 Zuchthausstrafen und 11 Freisprüchen. Gibt es dazu eine Quelle, so daß sich vielleicht Benz um einen Fall nach unten verschätzt hat? --212.118.216.43 10:12, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Unklarer Zeitbezug[Quelltext bearbeiten]

„Zu den weiteren Angeklagten gehörte Andreas Günter, damaliger Bürgermeister Treuchtlingens.“

„Damalig“ im Sinne von

Bürgermeister zur Zeit des Pogroms

oder im Sinne von

Bürgermeister zur Zeit des Prozesses ?


„Insgesamt standen 57 Personen vor Gericht, darunter acht Frauen und mehrere Kinder

Da die Strafmündigkeit zum Zeitpunkt des Prozesses wohl nach der geltenden Rechtsgrundlage erst mit 12 oder 14 Jahren einsetzte, dürften diese Kinder zum Zeitpunkt des Pogroms wohl vor Gericht schon als Erwachsene gestanden haben (12+8=20 knapp unter, 14+8=22 schon über 21). --Silvicola Disk 13:04, 22. Jun. 2015 (CEST) .Beantworten