Diskussion:Zusammenschlusskontrolle

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 51.154.213.107 in Abschnitt China, Asien?
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Könnte jemand den Begriff "Fusionskontrolle" anlegen und dann eine Weiterleitung auf "Zusammenschlusskontrolle" einrichten? Der Begriff "Fusionskontrolle" wird auch so vom Kartellamt verwendet. Ich weiss leider selber nicht wie man sowas macht --Mega 21:26, 7. Apr 2005 (CEST)

Ich werde mich mal daran machen, den Artikel nach und nach ein bisschen zu erweitern. -- Atn 20:08, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

An der einleitenden Zielrichtung der Fusionskontrolle "substantielle Störungen des freien und ungehinderten Wettbewerbs durch übermäßige Konzentration unternehmerischer Macht zu unterbinden" stört mich zweierlei: 1. das "übermäßig", das die Existenz eines Normalmaßes vorgaukelt; 2. die Verknüpfung von Konzentration mit (unternehmerischer) Macht. Konzentration ist ein rein quantitatives statistisches Maß, Macht eine qualitative Einzelfall-bezogene Verhaltenskategorie, für die keine Messparameter zur Verfügung stehen. Zwischen Konzentration und Macht ist nicht einmal eine Korrelation zu erkennen. Manch spezialisierter Klein- oder Mittelbetrieb kann mehr Marktmacht (Nachfragermacht und/oder Anbietermacht) ausüben als konkurrierende Großbetriebe, und dies unabhängig vom Konzentrationsgrad in seiner Branche. So kann der Sportartikeleinkäufer eines Warenhauskonzerns bei Einkaufsverhandlungen mit Produzenten von Reiterzubehör u.U. weniger Einkaufs"macht" einsetzen als ein Sportartikelspezialist oder ein Einkaufsverbund kleiner und mittlerer Sportfachgeschäfte. -- Hanno 11:36, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nichtsdestotrotz ist beides, so wie es ist, in Ordnung:
1. Für die Fusionskontrolle gibt es tatsächlich ein "Normalmaß" - für die deutsche Fusionskontrolle ist das die Abwesenheit einer marktbeherrschenden Stellung. "Übermäßig" ist eine Konzentration unternehmerischer Macht daher dann, wenn sie zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung führt. (Entsprechendes gilt, wenn auf einem Markt zwar bereits eine - auf kartellrechtlich nicht zu beanstandende Weise zustande gekommene - marktbeherrschende Stellung besteht, diese aber durch eine weitere Konzentration verstärkt würde). Hier wird also nichts "vorgegaukelt".
2. Wieso sollte der Begriff "Konzentration" in diesem Zusammenhang ein "quantitatives statistisches Maß" sein? Der Begriff - das ist dem Satzzusammenhang auch eigentlich eindeutig zu entnehmen - ist hier nichts weiter als eine Umschreibung für den schlichten Vorgang des Verbindens bzw. Akkumulierens unternehmerischer Macht, ohne dass damit eine quantitative Bewertung verbunden wäre. Und es ist auch nicht richtig, dass für unternehmerische Macht - jedenfalls für die Zwecke der Zusammenschlußkontrolle - keine Meßparameter zur Verfügung stünden. Zur Information darüber, welche Gesichtspunkte das sind, seien zur Einführung beispielsweise die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2004/C 31/03), ABl. C 031 vom 05/02/2004 S. 5 ff, wärmstens zur Lektüre empfohlen.
Insofern besteht hier keinerlei Änderungsbedarf. -- Atn 10:43, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten


Ich wäre dafür die europäische von der deutschen Fusionskontrolle zu trennen. gez. J.W. (nicht signierter Beitrag von 77.180.230.17 (Diskussion) 11:46, 26. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Was spräche aus Ihrer Sicht dafür? -- Atn 10:43, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Marktbeherrschende Stellung versus Substantial Lessening of Competition[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist wesentlich aus deutscher bzw. europäischer optik geschrieben. Damit vernachlässigt er einen zentralen Punkt. In Europa ist das Untersagungskriterium grob gesagt, ob eine marktbeherrschende Stellung geschaffen oder verstärkt wird. In den USA (und anscheinend auch Australien und Kanada) hingegen ist das Kriterium, ob ein Zusammenschluss zu einer "substantial lessening of competition" (SLC) - einer wesentlichen Reduzierung des Wettbewerbs - führt. Siehe Einleitung von[1]

Dass der Artikel aus deutscher, europäischer sowie österreichischer und Schweizer Sicht geschrieben ist, ist - soweit es mich betrifft - Absicht und der (bzw. meiner) Erwartung geschuldet, dass derjenige, der in der deutschsprachigen Wikipedia "Fusionskontrolle" nachschlägt, das in der Mehrzahl der Fälle tun wird, um etwas über die im deutschen Sprachraum anzutreffenden Rechtsordnungen zu erfahren. Das sollte auch so bleiben. Einen Artikel über Fusionskontrolle zu verfassen, der die gesamte Welt beglückt und nicht schwerpunktmäßig auf eine oder eine handvoll nationaler Rechtsordnungen bezogen ist, halte ich nicht für sinnvoll. Und ein Artikel, der deutsches, europ., österr. und schweizer Recht behandelt, "vernachlässigt" nichts, wenn er zum amerikanischen Recht wenig bis gar nichts sagt.
Nichtsdestotrotz soll der Artikel die Gegebenheiten außerhalb des deutschen Sprachraumes nicht aus den Augen verlieren. Diesem Zweck ist der Abschnitt über die Grundbegriffe der Fusionskontrolle gewidmet, der aber naturgemäß nicht abschließend sein kann. Dort wird sich auch irgendwann (wenn ich oder sonst jemand mit entspr. Kenntnissen dafür Zeit gefunden hat) ein - nicht auf die genannten Rechtsordnungen beschränkter - Abschnitt über den materiellen Prüfungsmaßstab finden. Bis dahin finde ich die Ansage, ein Artikel, der noch bei weitem nicht fertig ist, "vernachlässige" irgendetwas, auch aus diesem Grund, na sagen wir "etwas merkwürdig".
Im übrigen ist es nicht richtig, dass das europäische Recht wie das deutsche die marktbeherrschende Stellung zum Maß aller Dinge macht. Das europäische stellt vielmehr auf ein "signifcant impediment of effective competition" ab, was zwar die Entstehung/Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung umfaßt, damit aber keineswegs deckungsgleich ist.
Solltest Du im übrigen über vertiefte Kenntnisse im amerikanischen Recht der Fusionskontrolle verfügen - Warum speist Du das nicht einfach an der dafür vorgesehenen Stelle ("Zusammenschlußkontrolle in weiteren Staaten") ein? - Atn 13:56, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
PS. Ich habe die Abbildungen dorthin zurück verschoben, wo sie sachlich hingehören, nämlich zur Bewertung der wirtschaftlichen Bedeutung der Zusammenschlusskontrolle. Die Tatsache, dass niemand bislang Daten für weitere Jursidiktionen eingespeist hat, rechtfertigt nicht, die vorhandenen Informationen von dem Text, den sie erläutern, zu trennen. - Atn 13:56, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten

China, Asien?[Quelltext bearbeiten]

Wieso findet man nichts zu China/Asien? Alter-weisser-Mann-Enzyklopädie? --51.154.213.107 20:25, 17. Aug. 2023 (CEST)Beantworten