Diskussion:Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 Abs. 4 BetrVG)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von RAFrankLabisch in Abschnitt Völlig unverständlich
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Unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist unvollständig, bitte überarbeiten. Ich komme ab dem 31.03.2014 dazu. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 21:06, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Bin jetzt doch schon mal tätig geworden, aber es gibt noch viel zu tun. Insgesamt sind viele Formulierungen sehr ungenau.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:48, 29. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Sichtung[Quelltext bearbeiten]

Sorry, habe aus versehen den falschen Button angeklickt. Hoffe ich habe jetzt die letzten Änderungen nicht versaut. Grüße --Serols (Diskussion) 18:36, 31. Mär. 2014 (CEST)SerolsBeantworten

Begriffe wie Betriebsverfassungsgesetz sollten nur bei ihrem ersten Erscheinen im Artikel verlinkt werden, danach nicht mehr. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:47, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Völlig unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Ich habe inzwischen mehrfach versucht, den Inhalt zu verstehen. Mir als Nichtjuristen bereitet der Text nur Kopfschmerzen und eine starke Abneigung, überhaupt weiterzulesen. Was ich auch nicht finden konnte, ist eine Antwort auf die Frage, was das ganze Verfahren für den Arbeitnehmer bedeutet und wie er sich verhalten muß. --Frau Olga 17:18, 18. Apr. 2014 (CEST)

Da ist was dran. Wenn ich Zeit finde schreibe ich den ganzen Artikel neu. Magst Du mir helfen?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 21:55, 6. Mai 2014 (CEST)Beantworten