Diskussion:Zuverlässigkeit (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Losdedos in Abschnitt "Siehe auch"-Rubrik
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Der letzte Satz im Abschnitt Recht ist korrekturbedürftig, § 34 BGB ist versehentliches Falschzitat, wohl gemeint § 34c (u.a.) Gew0. Auch sprachliche Verbesserung wäre schön. --wau > 18:29, 9. Aug 2005 (CEST)

Mittlerweile überholt. -- Wolfgang Kopp 17:34, 25. Feb 2006 (CET)
  • Personalwirtschaft gelöscht da kein Zusammenhang zum Thema; Kategorien korrigiert 84.147.189.189 11:17, 16. Jun 2006 (CEST)
Dafür hätte ich gerne mal eine Begründung! Das Thema lautet Unzuverlässigkeit und ich wüsste gerne in welcher Literatur zur Personalwirtschaft die Notwendigkeit einer entsprechenden Schlüsselqualifikation negiert wird. Es hilft nichts immer wieder mit Löschungen mitzuarbeiten. Das hier ist eine Enzyklopädie und kein Vandalenobjekt. Ohne vernünftige Begründung wird hier gar nicht gelöscht oder behauptet. Bo Kontemplation 07:35, 17. Jun 2006 (CEST)

die Änderung von 04.02.2011[Quelltext bearbeiten]

die Änderung von 04.02.2011 stammt von mir --Retro917 11:15, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

"Siehe auch"-Rubrik[Quelltext bearbeiten]

Heute wurde im Artikel eine "Siehe auch"-Rubrik mit den Begriffen Rechtssicherheit und Reliabilität geschaffen . Ich finde, das passt nicht.--Losdedos (Diskussion) 18:54, 26. Mär. 2013 (CET)Beantworten