Diskussion:Zweite Berechnungsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bestoernesto in Abschnitt II. BV
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Hallo, der letzte Satz ist doch Unsinn:

"Künftig können auch die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen außer acht bleiben, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,5 m aufweisen und ihre Grundfläche weniger als 0,1 m² beträgt. Da sie als Ablagemöglichkeit nutzbar bleiben, können diese Flächen in die Grundfläche miteinbezogen werden."

Unsinn ist das nicht, aber in dieser Form unbelegte Spekulation. Ich habe aber die ganze Aufzählung entfernt, da diese hier *so*, also als Aufzählung der Änderungen, nicht hingehört und sich bereits in Wohnflächenverordnung findet ... Hafenbar 14:10, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten


Ich hätte ein Frage zur Zweiten Berechnungsverordnung: In der Auflistung nach "Die II. BV regelt zu diesem Zweck u. a. die Berechnung folgender Kosten:" ist unter anderem auch Bewirtschaftungskosten aufgelistet. Müßte es nicht eher Betriebskosten heißen? Mich verwirrt nur die Tatsache, dass, wenn man unter Bewirtschaftungskosten weiterklickt, die vorherige Auflistung nochmal auftaucht, was unlogisch ist. Könnten Sie dies bitte richtig stellen? (nicht signierter Beitrag von Smartje (Diskussion | Beiträge) 00:06, 24. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

II. BV[Quelltext bearbeiten]

Warum wird o.g. nicht weitergeleitet, obwohl es die Abkürzung ist? Gruß -- 217.224.223.201 01:24, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten

II. BV[Quelltext bearbeiten]

Warum wird o.g. nicht weitergeleitet, obwohl es sich um die Abkürzung handelt? Gruß -- 217.224.199.166 11:33, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Erledigt--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 21:22, 26. Dez. 2016 (CET)Beantworten