Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde anlässlich des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Zhao Ziyang in der Bundesrepublik Deutschland am 10. Juni 1985 von dem chinesischen Vizeministerpräsidenten Tian Ji Yun sowie Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und Bundesfinanzminister Dr. Gerhard Stoltenberg in Bonn unterzeichnet und trat am 14. Mai 1986 als viertes deutsch-ostasiatisches Abkommen seiner Art in Kraft.
Am 28. März 2014 wurde ein neues Abkommen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Es kann daher frühestens am 1.1. 2017 in Kraft treten.[1]
Siehe auch
Weblinks
- Vertragstext (pdf) auf den Seiten des Bundesministerium der Finanzen.