Effizienzhaus

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Der Begriff Effizienzhaus ist ein Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt hat.[1]

Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und darauf aufbauend des Jahresprimärenergiebedarfs (einen großen Einfluss hat der genutzte Energieträger). Für diese Kennzahlen definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Ermittlung von Referenzwerten. Darauf aufbauend erfolgt die Zuordnung in verschiedene staatliche Förderstandards der KfW.

Gebäudestandards

Effizienzhäuser gibt es in verschiedenen Energiestandards. Als Ausgangspunkt gelten die Vorgaben der EnEV, mit denen für jedes Bau- oder Sanierungsvorhaben ein sogenanntes Referenzhaus berechnet wird. Dieses Referenzhaus hat dieselbe Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das zu erstellende Gebäude und zieht für jedes Bauteil (z. B. Wand, Fenster, Tür) Referenzwerte der EnEV heran. Daraus ergeben sich gebäudespezifische Referenzwerte für den Transmissionswärmeverlust und den Jahresprimärenergiebedarf auf denen der Energiestandard aufbaut. Ein KfW-Effizienzhaus 100 darf daher höchstens so viel Primärenergie verbrauchen wie das Referenzhaus. Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust höchstens bei 115 % liegen. Je kleiner die Zahl desto energiesparender ist das Haus. Den geringsten Energiebedarf hat das Effizienzhaus 40, dessen Primärenergiebedarf nur 40 % des Referenzhauses beträgt.[2]

Zulässige Höchstwerte bezogen auf EnEV Referenzhaus
Standard Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust
Effizienzhaus 40 40 % 55 %
Effizienzhaus 55 55 % 70 %
Effizienzhaus 70 70 % 85 %
Effizienzhaus 85 85 % 100 %
Effizienzhaus 100 100 % 115 %
Effizienzhaus 115 115 % 130 %
Effizienzhaus Denkmal * 160 % 175 %

Stand: Dezember 2015

* Zielwert bei denkmalgeschützten Gebäuden, hiervon kann unter Umständen auch abgewichen werden.

  • Obwohl seit dem 1. Mai 2014 die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gilt, traten verschärfte energetische Vorgaben für Neubauten erst ab dem 1. Januar 2016 in Kraft.
  • Zusätzlich zu den Förderstandards der KfW gibt es das Gütesiegel „Effizienzhaus“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Das Siegel bestätigt den KfW-Standard durch ein qualitätsgesichertes Verfahren.[3]

Der Passivhausstandard gibt im Gegensatz zum KfW-Effizienzhausstandard keinen auf die EnEV bezogenen relativen Wert vor, sondern definiert als wesentliche Größe einen wohnflächenbezogenen maximalen Heizwärmebedarf von 15 kWh/m²a oder eine Heizlast von maximal 10W/m², um auf eine klassische Gebäudeheizung verzichten zu können. Dies entspricht in etwa 20 % des Wertes eines EnEV Referenzhauses eines Einfamilienhaus mit 120 m², in der Regel kann ein Passivhaus als Effizienzhaus von der KfW gefördert werden.

Förderung für Wohngebäude

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Bauherren und Hausbesitzern zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Wohnimmobilien mit den Programmen „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153) und „Energieeffizient Sanieren“ (Programme 151, 152, 430). Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Zudem fördert die KfW einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität bestehender Wohngebäude.

Die wichtigsten Änderungen seit April 2016

Ab dem 1. April 2016 traten weitere Beschlüsse der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2014 in Kraft. Die neuen Vorschriften bringen erhebliche Änderungen mit sich, die alle Neubauten betreffen. Diese beziehen sich vor allem auf folgende Punkte:

  • Der zulässige Primärenergiebedarf wurde um 25 % herabgesetzt.
  • Die Transmissionswärmeverluste müssen um 20 % gesenkt werden.
  • Bei Verstößen drohen nun stärkere Sanktionen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 €.

Diese neuen Mindestanforderungen haben ebenfalls einen enormen Einfluss auf das KfW-Förderprogramm. Die strengeren Richtlinien spiegeln sich auch in der Bewilligung der Förderungen für Neubauten wider. Gleichzeitig wurde die Förderhöhe aber auch erheblich ausgebaut, denn der Förderungshöchstbeitrag pro Wohneinheit wurde von 50.000 € auf 100.000 € verdoppelt. Auch wurde die maximal wählbare Zinsbindung von bis zu 10 Jahren auf bis zu 20 Jahren angehoben. Das KfW-Effizienzhaus 70 wird nicht mehr gefördert und entspricht jetzt dem Referenzhaus. Zur Erleichterung zur Nachweisbarkeit für den Bauherren wurde ein alternatives Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 umgesetzt. Der Nachweis ist jetzt an Referenzwerte und nicht mehr an komplizierte mathematische Berechnungen geknüpft.

Außerdem wurde eine weitere Stufe der KfW-Förderung eingeführt, das KfW-Effizienzhaus 40 plus. Das KfW-Effizienzhaus 40 plus muss die Anforderungen an das bereits bestehende Kfw-Effizienzhaus 40 erfüllen und zusätzlich einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs über ein sogenanntes „Plus-Paket“ direkt am Gebäude erzeugen und speichern. Das „Plus-Paket“ umfasst die folgenden vier Kriterien:

  • Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel durch Photovoltaikanlagen, kleine Windkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Ein stationäres Batteriespeichersystem als Stromspeicher gewährleistet die Unabhängigkeit von externen Energieversorgern.
  • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 %.
  • Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface umsetzen, beispielsweise durch ein Online-Monitoring.

Förderhöhe

Die Förderhöhe steigt mit der energetischen Qualität des Gebäudes und wird zwischen Neu- und Altbau unterschieden. Da es im Neubau deutlich einfacher ist einen guten Effizienzstandard zu erreichen als im Altbau, definiert die EnEV für den Neubau als zulässigen Primärenergiebedarf maximal 75 % des Referenzgebäudes (ab 1. Januar 2016, zuvor 100 %) und im Altbau (mit Ausnahme des Denkmals) 140 %. Da eine staatliche Förderung nur als zusätzlicher Anreiz für bessere Standards möglich ist, gelten für den Neubau nur die Standards 40 Plus, 40, 55 und 70 (Effizienzhaus 70 übergangsweise bis 1. April 2016) und in der Sanierung die Standards zwischen 55 und 115 bzw. Denkmal. Daneben werden auch Einzelmaßnahmen gefördert.

Für den Neubau sind Förderungen als Darlehen mit Tilgungszuschuss möglich. Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 und 55 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Für Neubauten mit KfW-Effizienzhaus-Standard gibt es einen Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss bei einem Zinssatz zwischen 0,75 % und 1,5 % je nach Kreditlaufzeit und gewählter tilgungsfreier Anlaufzeit. (Stand: April 2016)

Energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden werden mit zinsgünstigen Darlehen mit 0,75 % Zinsen gefördert. Dabei sind je nach erreichtem Standard unterschiedliche Tilgungszuschüsse möglich, der Effizienzhaus 40 Standard und Effizienzhaus 40 Plus Standard findet hier keine Anwendung. Alternativ kann bei Sanierungen ein Zuschuss ohne Darlehen erfolgen, der Zuschuss liegt hier zwischen 10 % - 30 % der förderfähigen Kosten mit bis zu 5.000 Euro - 30.000 Euro je Wohneinheit, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Typ. (Stand: April 2016)

Förderhöhe für KfW-Effizienzhäuser
Standard Neubau Sanierung *
KfW-Effizienzhaus 40 Plus Kredit von bis zu 100.000 Euro

mit Tilgungszuschuss 15 %

KfW-Effizienzhaus 40 Kredit von bis zu 100.000 Euro

mit Tilgungszuschuss 10 %

KfW-Effizienzhaus 55 Kredit von bis zu 100.000 Euro

mit Tilgungszuschuss 5 %

Kredit von bis zu 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss 27,5 %

oder Investitionskostenzuschuss 30,0 %

KfW-Effizienzhaus 70 Kredit von bis zu 50.000 Euro

mit kein Tilgungszuschuss entfällt ab 01.04.2016

Kredit von bis zu 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss 22,5 %

oder Investitionskostenzuschuss 25,0 %

KfW-Effizienzhaus 85 Kredit von bis zu 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss 17,5 %

oder Investitionskostenzuschuss 20,0 %

KfW-Effizienzhaus 100 Kredit von bis zu 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss 15,0 %

oder Investitionskostenzuschuss 17,5 %

KfW-Effizienzhaus 115 Kredit von bis zu 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss 12,5 %

oder Investitionskostenzuschuss 15,0 %

KfW-Effizienzhaus Denkmal Kredit von bis zu 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss 12,5 %

oder Investitionskostenzuschuss 15,0 %

Einzelmaßnahmen Kredit von bis zu 50.000 Euro mit Tilgungszuschuss 7,5 %

oder Investitionskostenzuschuss 10,0 %

Stand: April 2016[4][5][6]

* Nur für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer oder private Eigentümergemeinschaften ist die Zuschussvariante wählbar.

Daneben gibt es noch bundeslandesspezifische Förderprogramme und Begleitförderungen zur Vorbereitung und Durchführung von Effizienzmaßnahmen am Gebäude.

Fördermittelantrag

Die Förderung muss vor Baubeginn beantragt werden. Kredite sind über die Hausbank zu beantragen, der Investitionszuschuss direkt bei der KfW. Um eine KfW-Förderung für ein Effizienzhaus zu erhalten, muss ein zertifizierter Energieberater in das Vorhaben eingebunden werden. Er bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW. Diese Bestätigung brauchen Bauherren und Hausbesitzer für die Beantragung der Förderung. Neben der energetischen Fachplanung führt der Energieberater auch die professionelle Baubegleitung durch. Diese ist bei einem KfW-Effizienzhaus 40 und 55 für den Erhalt der Förderung immer erforderlich. Für die KfW-Förderung muss der Energieberater seit dem 1. Juni 2014 in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes[7] eingetragen sein.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  2. Das-KfW-Effizienzhaus
  3. EnEV
  4. KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programme 151, 152)
  5. KfW-Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (Programm 153)
  6. KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programm 430)
  7. Energieeffizienz-Experten