Elisabeth von Stein

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Elisabeth Freifrau von Stein (geboren im 20. Jahrhundert) ist eine deutsche Juristin. Sie war unter den ersten Verfassungsrichtern des Landes Hessen.

Schlaglichter auf ihr Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1948 wurde Stein auf Vorschlag der SPD vom Hessischen Landtag zum stellvertretenden nicht richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt. Damit war sie – wenn auch zunächst nur als Stellvertreterin – im Kreis der ersten hessischen Verfassungsrichter dabei.[1] 1951 wurde sie ständiges nicht richterliches Mitglied und in diesem Amt 1955 wiedergewählt, das sie bis 1959 ausübte.[2][3]

Am 23. August 1949 beteiligte sich Stein im Landeswahlausschuss des Landes Hessen.[4]

Stein lebt in Rothhelmshausen im Landkreis Fritzlar-Homberg.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Plenarprotokoll 1/47. Hessischer Landtag, 13. Oktober 1948, S. 1686 f., 1699 ff., 1705, abgerufen am 23. Mai 2021.
  2. a b Plenarprotokoll 2/6. Hessischer Landtag, 21. März 1951, S. 136, 138. 162, abgerufen am 23. Mai 2021.
  3. Plenarprotokoll 3/4. Hessischer Landtag, 9. Februar 1955, S. 49–55, abgerufen am 24. Mai 2021.
  4. Der Landeswahlleiter. Der Staats-Anzeiger für das Land Hessen, 23. Juli 1949, S. 293, abgerufen am 29. Mai 2021.