Energieaudit

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Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“).

Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen[1]. Die Definition von Nicht-KMU ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition. Darunter fallen, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, Unternehmen, in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerichte.[1]

Der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung wird zumeist durch Energieaudits nachgekommen. Alternativ können die Unternehmen aber auch Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das mit der operativen Umsetzung des EDL-G betraut ist, veröffentlicht eine Liste mit für den Audit qualifizierten Energieberatern.

Anforderungen

Ein Energieaudit muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • mind. 90% des Energieverbrauchs müssen durch das Audit überprüft werden[2]
  • das Audit muss alle Unternehmensteile und deren Erichtungen umfassen[3]
  • das Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen Betriebsdaten zum Energieverbrauch basieren[3]
  • das Audit muss die Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Betriebsabläufen und Beförderung einschließen[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Merkblatt für Energieaudits. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, abgerufen am 19. September 2016.
  2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA: BAFA: Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G). In: www.bafa.de. Abgerufen am 19. September 2016.
  3. a b c Energieaudit DIN 16247-1 Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen. TÜVRheinland, abgerufen am 19. September 2016.